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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.
Thema:
Gerüstanprobe Brücke ohne Zahnarzt
Anzahl der Beiträge: 3
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erstellt: 01.03.2011 - 00:50
Stefan aus München
erstellt: 01.03.2011 - 16:30
Alica aus Bayern
bei gesetzlich Versicherten machen das immer die "Mädels" in der Praxis.
Bei Privatpatienten immer der Arzt.
Eingesetzt hat es dann der Zahnarzt. Gepasst hat es aber nie richtig. Vor einem Jahr musste alles raus und neu gemacht werden und ich konnte nochmals bezahlen.
lG
Alica
erstellt: 02.03.2011 - 11:06
eine Helferin kann in der Praxis nur unter der Aufsicht eines Arztes arbeiten. Selbstständiges Arbeiten ist ihr untersagt. Wie intensiv der Arzt seine Aufsichtspflicht wahrnimmt, liegt in seinem Ermessen und in der Einschätzung der Fähigleiten seiner Mitarbeiter(innen). Es ist jedoch davon auzugehen, dass ein Arzt, der nicht in der Praxis ist, auch keine Aufsicht ausübt.
s. Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Von Dietrich Brück S. 108
Hat die Helferin die Gerüsteinprobe durchgeführt, haftet trotzdem der Arzt für alle entstehenden Schäden. Inwieweit der "Partnerzahnarzt" haftet, ergibt sich aus dem Rechtsverhältnis zum behandelnden Zahnarzt. Grundsätzlich muss der Arzt, der eine Arbeit einsetzt, über deren Qualität abschließend entscheiden.
Grundsätzlich gilt: Es gibt eine zweijährige Gewährleistung. Treten Zweifel auf, dann sollten diese innerhalb dieser Frist artikuliert werden. Dann wird kostenlos nachgebessert. Ein Zahnarzt wird immer versuchen, die Zahl der Nachbesseruungen so gering wie möglich zu halten, denn diese bedeuten einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Die Kassen haben für Fälle, in denen keine gütliche Einigung möglich ist, Gutachterstellen, bei denen man seine Beschwerden vortragen kann.
Viel Erfolg wünscht
R.Roos