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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Zuzahlung
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 20.10.2026 - 14:59

Hasenzahn aus Mönchengladbach

Hallo alle Miteinander,

meine Fragen sind sehr allgemeiner Natur. Telefonisch habe ich leider bei meiner Krankenkasse keine klare Antwort bekommen. 

Meine Fragen.

1) kann mein Zahnarzt mir (Kassenpatient) eine zuzahlungsfreie Zahnfüllung verweigern mit dem Argument "das machen wir nicht mehr"  oder ist er dazu verpflichtet, wenn ich keine 90€-Füllung für einen toten Zahn haben möchte?

2) Termin verpaßt wegen plötzlichem Todesfall. Kann der Zahnarzt mir das in Rechnung stellen?

Vielen Dank vorab für die Antwort

 

 


Guten Tag,

zwei heikle Fragen, über die sich sicher lang diskutieren lässt. 
Da eine betriebswirtschaftlich vertretbare Herstellung einer Kunststoffüllung zu reinen Kassentarifen kaum möglich ist, räumen sogar die Kassen eine Zuzahlungsmöglichkeit ein. Solange keine akute Bedrohung der Gesundheit, keine Schmerzen  und kein Zeitdruck vorliegen, glaube ich, dass der Kollege eine Behandlung ablehnen kann.

Wenn Sie im Aufnahmebogen der Berechnung von Ausfallzeiten  zugestimmt haben, ist der Dienstleister berechtigt, diese in Rechnung zustellen. Ohne schriftliche Zustimmung besteht kein Rechtsanspruch des Zahnarztes..

Grüße

R. Roos



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