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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.
Thema:
Zahnzusatzversicherungen
Anzahl der Beiträge: 5
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erstellt: 10.10.2013 - 15:10
Kirsten aus Köln
Hallo,
mein Freund hat 2 Zahnzusatzversicherungen, wofür er monatlich je 35, also 70 Euro zahlt.
Eine Zahnzusatzversicherung ist zum 31.12.2014 gekündigt.
Es steht jetzt eine Zahnarztbehandlung in Höhe von ca. 2000 Euro an (2 Kronen).
Darf mein Freund die Rechnungen bei beiden Zahnzusatzversicherungen einreichen ? Er zahlt ja auch für beide Zahnzusatzversicherungen Beiträge ? Ist das strafbar, doppelt versichert zu sein :-(
Hoffe auf Antworten.
MfG
Kirsten
erstellt: 10.10.2013 - 19:51
Sehr geehrte Kirsten,
nach Ihrer Logik müßte man (am besten) zB zehn Versicherungen abschließen und die Behandlung bei jeder Gesellschaft einreichen.... . Ich glaube nicht, daß das gut geht. Zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften gibt es mittlerweile gute Informationsflüsse. Bevor es Probleme wegen Versicherungsbetrug gibt, fragen Sie zB bei der Verbraucherzentrale an.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 11.10.2013 - 10:55
Kirsten aus Köln
Es ist so, dass ich die Zahnzusatzversicherung erst zum 31.12.2014 kündbar ist bzw. gekündigt wurde.
Da Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen vorhanden sind, hat mein Freund schon eine neue abgeschlossen.
Mein Freund ist klar, dass er da nicht mit Gewinn rausgehen kann......aber wenn die Behandlung 2000 Euro kostet und mein
Freund von beiden ca. 800 Euro wiederbekommt, ist das nicht erlaubt ???
erstellt: 14.10.2013 - 14:02
Jan aus ...
Hallo Kirsten,
ich hatte mich vor ca 1,5 Jahren auch mit dem Gedanken getragen, meine ZZV zu wechseln und habe mich daher bei einigen namhaften Versicherungen erkundigt.
Da ja in der Regel eine "Sperrzeit" wie auch eine "Staffelung der Leistungen" bei einem Neuvertrag zum Tragen kommen, hatten mir damals mehrere Versicherungen auf meine Frage hin, wie ich diese Zeit dann für mich am günstigsten überbrücken könne, zur Antwort gegeben:
".. Wenn Sie uns eine KÜNDIGUNG DER BESTEHENDEN/ALTEN VERSICHEURNG nachweisen können, ist dies für eine ÜBERBRÜCKUNGSZEIT für uns rechtlich in Ordnung - reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer bestehenden Versicherung ein und lassen Sie sich den ausbezahlten Betrag quittieren (z.B. Schreiben von der Versicherung mit genauem Erstattungs-Betrag oder Buchung auf dem Kontoauszug), so dass wir ersehen können, welcher Restbetrag noch offen ist. Diesen offenen Restbetrag können Sie dann bei uns einreichen und erhalten gemäß unseren Vetragsbestimmungen dann die Erstattung durch uns. Es muss aber ersichtlich sein, welche Leistung durch die gekündigte Versicherung (und wenn eine GKV noch involviert ist, dann auch die Leistung der gesetzlichen KK) bereits bezahlt wurde, damit keine Doppelzahlungen entstehen ... D.h. zum Beispiel dass die "gekündigte Versicherung" erstattet gemäß den gültigen Vertrag vom Re-Betrag z.B. 30%, die "neue Versicherung" gemäß den Vorgaben dann Leistungen von den verbleibenden 70% des ürsprünglichen Re-Betrages ..."
Das waren die Infos, die ich damals bekommen habe und ich hoffe, es hat sich seither nichts an der Gesetzeslage geändert, so dass meine damaligen Informationen nicht mehr rechtens sind - vielleicht hilft Ihnen das trotzdem ein wenige weiter.
Aber ich denke, am besten fahren Sie, wenn Sie bei Ihren Versicherungen nachfragen, ich habe da nur gute Erfahrungen im offenen Gespräch gemacht - dass Sie keine Doppeltleistungen einstreichen wollen, ist ja schon alleine daran ersichtlich, dass die "alte" Versicherung bereits gekündigt ist und es sich aktuell um die Übergangszeit handelt, in der der Zahnarztbesuch sich nicht vermeiden ließ ...
Alles Gute für Sie und Ihren Freund
Jan
erstellt: 01.12.2013 - 17:58
Gerald aus Wien
Ich kann mir nicht vorstellen, dass beide Versicherungen für die gleiche Leistung bezahlen würden. Meines wissens zahlt eine 2. Versicherung nur bei Leistungen, die in der 1. Nicht inbegriffen sind.
vllt findesn sie aber hier genauere Antworten, denn die meisten Versicherungen werden sich naturgemäß versuchen zu drücken, deshalb ist es gut im Gespräch sachliche Argumente hat, mit denen man entgegentreten kann
LG


