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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Zahnbrücke
Anzahl der Beiträge: 4

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erstellt: 19.02.2019 - 18:40

Unbekannt aus ...

Hallo,

Meine Zahnbrücke wurde schon x-mal beschliffen und dennoch gibt es immer ein Spannungsgefühl. Nach 12 Monaten Schmerzen hatte ich genug und die  Brücke wurde gegen ein Provisorium getauscht. Auch das machte Probleme. Ich fühle mich weder verstanden noch gut behandelt, deshalb wollte ich eine Wandlung. Ware zurück, Geld zurück. Mein Zahnarzt hat dieses verweigert. Als ich  meine Zahnbrücke (sie wurde von mir bei ihm hinterlegt, damit sie nicht verloren geht) haben wollte, hat er verweigert. Er meinte ganz kurz, die bleibt bei ihm!!! Die Rechnung ist beglichen und damit gehört sie mir!!!

Ohne Gutachter wirds nicht gehen!

Danke für ihr Bemühen und LG



erstellt: 19.02.2019 - 20:47

Unbekannt aus ...

Danke Herr Roos für die schnelle Antwort!

Ich meinte natürlich, die Brücke wurde von mir bereits vollständig bezahlt.

Ist es nun rechtens, dass mir der Zahnarzt diese nicht aushändigt? 

Danke im Voraus für ihre Antwort!


Hallo,

das eine ist die Verweigerung der Herausgabe de Brücke. Das ist rechtlich nicht zu halten. Nach Begleichung der Rechnung gehört sie ihnen. Außerdem gehören Gesundheitsmittel zu den "höheren Gütern". Ein böser Brief von einem RA sollte da reichen. Das zweite ist die mangelnde Qualität. Das geht als "Tippeltappeltour" über Schlichtungsausschuss der Kammer bis hin zum Rechtsstreit, in jedem Fall mit Gutachten.

Grüße aus Magdeburg

Rainer Littinski



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