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Forum: Parodontologie

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Thema:
Wurzelspitzenresektion- Instrument brach ab, steckt im Zahn und ich wurde NICHT informiert.
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 29.03.2011 - 19:51

B.E. aus Nürnberg

Hallo, ich hatte im Nov 10 eine Wurzelspitzenresektion, bei der eine Entzündung in der Kieferhöhle vom Kieferorthopäden entfernt wurde. Mein Zahnarzt hat vorher jedoch eine Wurzelbehandlung durchgefühlt, da sich eine Fistel gebildet hat. Wie auch immer. Mir wurde gesagt, dass sich dies wieder entzünden könnte. Ich hatte einige Tage lang Kopfschmerzen und habe meinen Zahnarzt gewechselt, diese hat ein Röntgenbild gemacht und mir mitgeteilt, dass die Entzündung wieder aufgetreten ist. Jedoch weil ein Instrumentenstück mitten in der Wurzel steckt.
Sie hat gefragt bei wem das passiert ist, beide Ärzte streiten das ab.
Nun muss der Zahn auf jeden Fall raus, da man das Stück nicht anders entfernen kann und die Entzündung sich verbreiten könnte.
Folglich soll mir (mit 18 Jahren!! und zum 3. Mal ) eine Zahnspange eingesetzt werden, damit der Weisheitszahn verschoben wird.. ODER ein Implantat, mir wurde jedoch zur Zahnspange geraten.
Dies müssen wir aus eigener Tasche bezahlen und das würde 1000-2000 Euro kosten. Aber das ist doch nicht meine Schuld, dass dort ein Instrument abbrach und informiert wurde ich auch nicht darüber !! .. muss ich das bezahlen oder soll das der Arzt übernehmen.. (Keiner von beiden fühlt sich schuldig) ..

Bitte um Rat.

Guten Tag B.E.,

das Problem ist ziemlich kniffelig und kann im Zweifelsfall nur juristisch gelöst werden.
Dass es während der Wurzelkanalbehandlung zu einer Instrumentenfraktur kommt, ist eine nicht so seltene Komplikation. Je weiter hinten ein Zahn liegt und je gebogener die Kanäle sind, desto größer ist die Gefahr. Ein Instrumentenbruch selbst ist kein Kunstfehler, wohl aber eine mangelnde Aufklärung über die Komplikation und die möglichen Folgen. Wenn Sie eindeutig nachweisen können, wer den Instrumentenbruch verursacht hat, haben Sie einen Haftungsanspruch, sonst werden Sie wohl keine Chance auf einen finanziellen Ausgleich haben.
Welche Behandlungsvariante Sie zum Schluss der Lücke wählen hängt von Ihren persönliche Wünschen ab. In Ihrem Alter ist der Lückenschluss durch einen Weisheitszahn wahrscheinlich die langfristig beste Methode.
Die beste Strategie jedoch ist die Vermeidung von Schäden, die zu Wurzelkanalbehandlungen und allen Folgeerscheinungen führen. Hier zeigt sich sogar die Krankenkasse bis zum Alter von 18 Jahren großzügig, indem sie regelmäßige Prophylaxeleistungen bezahlt.  

Viel Erfolg wünscht

R.Roos

Sehr geehrte/r B.E.,
ein abgebrochenes Wurzelkanalinstrument ist nicht justiziabel, dh, Sie können da keine Ansprüche geltend machen. Als Alternative zur Zahnentfernung stellt sich eine sogen. "endodontische Revisionsbehandlung", bei der das gebrochene Instrument entfernt und ALLE Wurzelkanäle vernünftig bearbeitet werden. Dies sollte ein auf dieses Thema spezialisierte Zahnarzt/in durchführen.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg 


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