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Thema:
Wurzelbehandlung
Anzahl der Beiträge: 3
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erstellt: 24.10.2012 - 14:56
Sara aus Frankfurt
Hallo,
im April 2010 wurde bei mir eine Wurzelbehandlung durch geführt, nun hatte ich ich wieder leichte Druckschmerzen an diesem Zahn. Da eine deutliche Entzündung an der Wurzelspitze und des nebenstehenden Zahns (ebenfalls Wurzelbehandelt) zu erkennen war, hatte mir meine Zahnärztin als letze Möglichkeit nur noch die Entfernung des einen und eine Wurzelspitzenresektion, wenn möglich, am anderen Zahn empfohlen.
im April 2010 wurde bei mir eine Wurzelbehandlung durch geführt, nun hatte ich ich wieder leichte Druckschmerzen an diesem Zahn. Da eine deutliche Entzündung an der Wurzelspitze und des nebenstehenden Zahns (ebenfalls Wurzelbehandelt) zu erkennen war, hatte mir meine Zahnärztin als letze Möglichkeit nur noch die Entfernung des einen und eine Wurzelspitzenresektion, wenn möglich, am anderen Zahn empfohlen.
Meiner Rechnung der damaligen Wurzelbehandlung konnte ich folgendes entnehmen:
Zahn 37 - 2x elektometr. Längenbest. eines Wurzelkanals, elektrophysikal.-chemische Methode, dentinadhäsive Rekonstruktion.
Zahn 36 - 3x elektometr. Längenbest. eines Wurzelkanals, elektrophysikal.-chemische Methode, dentinadhäsive Rekonstruktion.
Ich würde gerne wissen ob die Entfernung und die Wurzelspitzenresektion tatsächlich meine letze Möglichkeit ist? Ist eine Revision der Wurzelbehandlung in meinen Falll noch möglich?
erstellt: 24.10.2012 - 19:43
1. die Abrechnung der Kollegin ist völlig in Ordnung. 2. Wenn Sie eine Revision versuchen wollen, können Sie sich ja von einem Endo (Wurzelbehandlungs-)spezialisten beraten lassen. Eine Wurzelspitzenresektion (WSR) ist von den Erfolgaussichten eher schlecht, Revisionen (gerne unter dem Mikroskop) sind erst mal der bessere Weg. Die "letzte Möglichkeit" der WSR ist damit nicht verbaut.
Gruss aus Bad Mergentheim!
Dr. Spaeth, M.Sc.M.Sc.
erstellt: 24.10.2012 - 20:27
eine Resektion wird nichts bringen, weil die Ursache für die röntgenologisch sichtbare Entzündung/Knochenauflösung im INNEREN des Zahnes liegt; deshalb hat nur eine orthograde Revision Sinn. Dies gilt für beide Zähne.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg



