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Thema:
Wenn ein Heil- und Kostenplan bei der gesetzlichen Krankenkasse über 4 Krohnen eingereicht und
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 22.04.2025 - 11:40
Wilfried St. aus Homburg
Wenn ein Heil- und Kostenplan bei der gesetzlichen Krankenkasse über 4 Krohnen eingereicht und durch die Kankenkasse genehmigt wurde, darf man dann noch nach der 1 Krohne den Zahnarzt wechseln oder ist man für die 4 Krohnen an den Zahnarzt gebunden?
erstellt: 22.04.2025 - 19:40
Man kann eine (begonnene)Behandlung jederzeit abbrechen. Entstandene Kosten/Auslagen werden abgerechnet. Ein neuer Zahnarzt muss wiederum einen neuen Behandlungsplan erstellen.
Dr.FrankPüllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg