Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
Verblockte Zähne wieder abnehmen?
Anzahl der Beiträge: 4
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erstellt: 29.09.2015 - 18:25
Margot Schilling aus Üxheim, Eifel
Ich hatte vor ein paar Tagen hier im Forum mein Problem geschildert (Titel: Einschränkung durch verblockte Zähne) Danke für die Antwort. Nun die Frage: ist es möglich eine gerade frisch verblockte Unterkieferseite (43-48, davon 46 überbrückt) mit Goldlegierung /Porzellan wieder herunter zu bringen ohne die Zähne zu zerstören? Das ist nämlich der Grund warum der Zahnarzt die von mir nicht gewünschte Verblockung nicht wieder abnehmen möchte. Außerdem mit dem Argument, dass dann Mehrkosten (Zahnarzt und Labor) auf mich zu kommen (habe als Selbstzahler lange für diese Zahnsanierung gespart), was ich gar nicht einsehe, da ich von Anfang an Einzelzähne gewünscht hatte.
Besten Dank für Hinweise
Margot
erstellt: 29.09.2015 - 20:10
Sehr geehrte Frau Schilling,
definitv zementierte Kronen lassen sich nur mit Risiken "herunterklopfen": Zahnfrakturen, Porzellanfrakturen. Oder die Arbeit wird "aufgetrennt", dann ist die Laborarbeit "dahin". Alternativ könnte der Techniker auf den vorhandenen Modellen die Arbeit in entsprechend kleinen Einzelsegmenten nochmals anfertigen; besprechen Sie das mit Ihrem Zahnarzt.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 30.09.2015 - 06:50
Guten Tag Frau Schilling,
in er Regel wird vor der Behandlung vertraglich/ schriftlich vereinbart, was gemacht werden soll/muss. Sollte keine schritliche Vereinbarung vorliegen, sind sie nicht zur Zahlung verpflichtet und frei, die Arbeit neu anfertigen zu lassen. Da der Zahn 46 fehlt, müssen zumindest die Zähne 45 bis 47 verblockt werden. Fehlt im Oberkiefer der Weisheitszahn oder ist shrh wenig Zahnsubstanz an 47, muss der Zahn 48 ebenfalls in die Verblockung einbezogen werden. Bleiben also die Zähne 43 und 44. Vielleicht gibt es medizinische Gründe zur Verblockung (z.B. stark reduzierte Zahnhartsubstanz bei ausgedehnter Vorschädigung), die eine Aufteilung in Einzelkronen nicht sinnvoll erscheinen lassen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Zahnarzt und suchen Sie nach einer Lösung. Falls keine möglich ist, beantragen Sie eine Begutachtung durch einen Kassengutachter.
Viel Erolg wünscht
R. Roos
erstellt: 30.09.2015 - 15:34
Hallo Fr. Schilling,
habe ich Sie richtig verstanden: Es wurde nur der einzige fehlende Zahn 46 überbrückt, jedoch die Zähne 43, 44, 45 und die Zähne 47 und 48 verblockt. Das ist, freundlich ausgedrückt, zahnheilkundlicher Unsinn. Verlangen Sie von Ihrem Zahnarzt eine Erklärung. Mir würde keine einfallen.Die Prognose dieser Apparartur ist gegenüber einer dreigliedrigen Brücke ( 45 bis 47) deutlich eingeschränkt. Das liegt einmal an der unsinnig erschwerten Hygienisierung (Fädeln unter der Verblockung), an den ihrer Eigenbeweglichkeit beraubten verblockten Zähne und der völlig überfüssigen Präparation (Beschleifung) dreier unschuldiger Zähne. Selbst wenn alle Zähne eine Indikation für eine Schutzkrone gehabt hätten, war die Verblockung falsch. Sie müssen dieses Ergebnis nicht akzeptieren.
Grüße aus Magdeburg von Rainer Littinski