Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Unzufrieden mit der Farbe meiner Vollkeramik Kronen
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 28.07.2025 - 21:33

Anonym aus ...

Guten Abend, 

Mir wurden im Februar vorne vier Kronen einzeln eingesetzt mit der Farbe A3. Ich hatte kein Mitsprache Recht und könnte auch nicht mit rauf schauen. Sie haben die Farbe auf die unteren Zähne angepasst die aber jetzt heller sind als meine Kronen. Ich komm gar nicht mit der gelben Farbe klar. Selbst mein Kind sagt die sind voll gelb. Ich hatte wenn ich Mitsprache Recht gehabt hätte sehr gerne die Farbe A1 gewählt und meine unteren Zähne aufhellen lassen aber dies stand nie zur Debatte.

Kann ich da irgendwas machen? Die Zähne wurden von der Krankenkasse übernommen aber ich wäre bereit die Aufhellung zu übernehmen. Aber für die  Erneuerung der Kronen fehlt mir das Geld.. 

Liebe Grüße 


Guten Tag,

Zuerst Grundsätzliches:

1. Vertragliche Grundlage:

Die zahnärztliche Behandlung ist ein Dienstvertrag mit Werkvertragscharakter – speziell beim Zahnersatz wie Kronen. Der Zahnarzt schuldet ein funktional und ästhetisch einwandfreies Ergebnis (Werkvertrag gemäß § 631 BGB).

2. Mangelhafte Leistung (§ 634 BGB)

Wenn die Zahnfarbe der Krone deutlich von der natürlichen Zahnfarbe abweicht, und dies:

  • nicht vorher abgesprochen wurde,
  • nicht dem medizinischen Standard entspricht oder
  • gegen die Vereinbarungen mit dem Patienten verstößt,

liegt ein Sachmangel vor. In diesem Fall hat der Patient Anspruch auf Nachbesserung (§ 635 BGB), also ggf. eine neue Krone.

3. Besonderheit bei Ästhetik

Die ästhetische Wirkung ist bei Frontzahnkronen besonders wichtig. Ein deutlicher Farbunterschied kann ein erheblicher Mangel sein – insbesondere, wenn der Zahnarzt die Farbwahl selbst getroffen oder keine Farbanprobe gemacht hat.

4. Mitwirkungspflicht des Patienten

War der Patient an der Farbauswahl beteiligt oder hat er die Krone trotz Farbabweichung akzeptiert, kann sich ein Anspruch reduzieren oder entfallen – abhängig vom Einzelfall

5. Beweislast

  • Während der Gewährleistungszeit (2 Jahre) muss der Zahnarzt ggf. beweisen, dass die Krone mangelfrei war.
  • Außerhalb dieses Zeitraums liegt die Beweislast beim Patienten.

Fazit: 

Reden Sie mit Ihrem Zahnarzt, vielleicht ist er bereit, sie neu anzufertigen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie, wenn die o.g. Tatsachen erfüllt sind, wobei der " deutliche Farbunterschied" einen Bewertungsspielraum zulässt.  Vielleicht ist Ihre Krankenkasse bereit, einen Gutachter einzusetzen. 
 

Grüße

R. Roos
 



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