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Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
Umgang mit Berufsgenossenschaften
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 08.07.2009 - 21:51

Peter S. aus Bremen

Wer hat Erfahrungen im Umgang mit Berufsgenossenschaften bei einer notwendigen umfangreichen Zahnbehandlung nach einem Berufsunfall?

Nach einem Sturz mit schweren Gesichtverletzungen und dem Verlust der Brücke der oberen Schneidezähne, die auf 4 intakten Wurzeln fest eingesetzt war und der Zerstörung der dahinter befindlichen Prothetik habe ich einen M.Sc. Implantologen gebeten, die Behandlung zu übernehmen.

Was kann ich von der BG erwarten im Umfang der Behandlung, wenn die vorhandenen Wurzeln gebrochen oder stark gelockert sind und daher extrahiert werden müssen oder sich für den Aufbau einer festen Brücke nicht mehr eignen? Kann die BG die kassenübliche Grundversorgung verlangen, was eine Vollprothese bedeuten würde oder sind Implantate möglich? Kann die BG den Arzt vorschreiben oder habe ich freie Arztwahl?

Hallo Herr S.,

die BG wird sich wahrscheinlich drehen und winden, aber meiner Erfahrung nach haben Sie gute Chancen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Versorgung vorher in Ordnung war. Das kann aber ein langer Weg werden und auch juristischen Beistand erfordern.
Zu Beginn sollte aber erst einmal ein realistischer Heil- und Kostenplan an die BG geschickt werden und dann mal sehen, was die überhaupt sagen. Auf jeden Fall alles im Vorwege abklären, hinterher wird es meist schwieriger!
Die freie Arztwahl gilt auch bei der BG!

Viel Erfolg und Grüße aus Seevetal, L. Jensen


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