Forum: Ästhetik
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Thema:
Übernahme der Kosten durch GKV bei Veneers
Anzahl der Beiträge: 10
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erstellt: 03.03.2010 - 20:49
Melanie M. aus Oberbayern
aufgrund eines Umzugs mußte ich meinen Zahnarzt wechseln. Gleich bei meinem ersten Routinebesuch (jährliche Kontrolle u. prof. Zahnreinigung)sprach mich die Ä. auf meine Zahnstellung im Frontzahnbereich an. Sie hielt eine Korrektur für medizinisch notwendig. Begründung: Nichtanlagen der Zähne 12 und 22, 13 und 23 stehen an 2er Position. Eine funktionelle Front-Eckzahnführung ist so nicht gegeben. Durch die geplante Versorgung mit Keramikteilkronen in der Front wird die funktionelle Fronteckzahn-Führung wieder aufgebaut und einer weiteren Schädigung des Gebisses durch das Knirschverhalten entgegengewirkt. Dem Heil- u. Kostenplan fügte ich diese Stellungnahme bei. Da in der Aufstellung auch die Begriffe Veneers fielen, lehnte die GKV eine Kostenbeteiligung um Gegensatz zu meiner privaten Zusatzversicherung ab. Für eine weitere Zusatzversicherung bräuchte ich jedoch eine Beteiligung der GKV. Die Maßnahme wurde mittlerweile durchgeführt. Meine Frage: Soll ich noch einmal einen Anlauf bei der GKV unternehmen oder muss ich mich damit abfinden, dass das Urteil einer Sachbearbeiterin mehr zählt als das einer Ärztin?
erstellt: 03.03.2010 - 21:53
...wenn die Therapie medizinisch notwendig ist, darf die GKV durchaus einen Zuschuß geben. Vielleicht klingt "Teilkrone" besser als "Veneers", da Veneers "nur" der Optik dienen. Die Rechnung wird nach GOZ gestellt, da keramische Teilkronen nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören.
Gruss aus Bad Mergentheim!
Dr. Axel Spaeth
erstellt: 03.03.2010 - 21:53
mag sein,dass hier oben im Norden die Uhren anders ticken als bei Ihnen im Süden....ABER:ich muss Ihnen sagen,dass hier "oben" eine klare Linie herrscht...-von den Kassen wohlgemerkt!-keramische Verblendschalen(Veneers) sind ausnahmslos KEINE Leistung der gesetzlichen Kassen....medizinischer Sinn oder Unsinn hin oder her.Punkt.
Trotzdem können Sie durchaus mal sehen,ob Sie bei "Ihrer" Sachbearbeiterin ggf. "ausser der Reihe" erreichen können....Man soll ja nie nie sagen.Aber-wie gesagt:Rechtslage ist eindeutig.
Trotzdem hoffe ich,dass Sie mit dem Ergebnis der Kollegin super zufrieden sind!!
Beste Abendgrüsse von der Alster.... Dr.Niko Keridis MSc
erstellt: 05.03.2010 - 14:06
wenn in einem Bundesland Veneers von der Kassenleistung ausgeschlossen sind, kann auch keine Sachbearbeitein etwas daran ändern. Kollg. Spaeth hat schon den Ausweg gezeigt. Auch Frontzähne können Dreiviertelkronen erhalten.
Was gefertigt wird entscheidet Ihr Zahnarzt.
Viele Grüße aus Magdeburg von Rainer Littinski
erstellt: 06.03.2010 - 13:19
Melanie M. aus Oberbayern
Zwischen den Zeilen gelesen, wird es wohl mit der medizinischen Notwendigkeit nicht so weit her gewesen sein, was eine Beteiligung der GKV an den Kosten für mich als Laie erklären würde. Doch haben Sie mich Dr. Spaeth ermuntert, einen nochmaligen Versuch zu starten.
Ihr Zahnärzte habt halt mittlerweile den gleichen Geschäftssinn wie wir Banker.
In diesem Sinne,
SERVUS, PFÜAT GOD
von der ISAR
erstellt: 07.03.2010 - 00:08
jetzt werden Sie mal nicht beleidigend :-). Wir Zahnärzte schaffen es nicht mit unserem Geschäftssinn eine Weltwirtschaft aus den Fugen zu heben!
LG aus dem Rheinland,
Dr. Bucur MSc
erstellt: 09.03.2010 - 17:16
Kathrin aus
übernimmt eine private Zusatzversicherung Ihrer Erfahrung nach, die (Teil-)kosten für Veneers?
erstellt: 10.03.2010 - 07:25
m.f.G.
Dr. Spaeth
erstellt: 14.07.2013 - 01:29
Mareike Iyidogan aus NRW
Da sieht man wieder wie wichtig es ist einen guten Zahnarzt zu finden, der nicht nur den Krankenkassen positiv gestimmt ist, sondern auch über neuste Erkenntnisse von CMD und Funktionsanalysen Bescheid weiß!