Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Teleskopprothese gegen feste Brücken wechseln
Anzahl der Beiträge: 7

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erstellt: 14.06.2022 - 12:55

Heike aus Halle

Guten Tag,

wenn nach Nachbesserungen eine Teleskopprothese nicht verwenbar ist und der ZA stattdessen feste Zirkon-Brücken kostenlos(?) im Rahmen der Nachbesserung anbietet bzw. neues Provisorium schon in Arbeit ist, wie gestalteten sich jetzt die Kosten? Muss die nicht verwendete Prothese (HKP+Kostenvoranschlag des ZA) oder der tatsächliche verwendete Zahnersatz (Kosten unbekannt) bezahlt werden - z.B. wenn der ZA die Prothese behält?

Muss man diese Änderung der KK zur Überprüfung melden, wenn ja, wer meldet, ZA oder Patient?
Es sind ja andere Kosten entstanden.

Vielen Dank für eine rasche Antwort.
Heike


Ich kann mich an Ihre hier im Forum geschilderte Situation erinnern. Trennen Sie zwei Dinge: die eigentliche Konstruktion und dann das Finanzielle. Am wichtigsten ist die Sinnhaftigkeit der fixen (Zirkon)Brücke. Teleskope sind wie ein "Baukastensystem", welches problemlos bei Veränderungen im Zahnbestand  angepaßt werden kann. Das ist bei fixen Brücken ssehr elten möglich: es müssen dann Teile oder die ganze Konstruktion neu angefertigt werden. Bzgl. der Kosten fragen Sie unbedingt Ihren Zahnarzt, auch hinsichtlich des Krankenkassenzuschusses. IdR wird ein neuer Behandlungsplan geschrieben, den Sie dann bei der Krankenkasse einreichen.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


erstellt: 15.06.2022 - 10:31

Heike aus Halle

Danke, es ging um die Kosten - ob 'ich' die veränderte Situation der KK melden muss? Wie verhält sich der Patient nun richtig?



Guten Tag,

ich möchte das verstärken. Ohne genehmigten Heil- und Kostenplan und dessen detailgenauer Umsetzung hat der Zahnarzt keinen Honoraranspruch und der Patient keinen Erstattungsanspruch. Der neue KV ist zwingend und Aufgabe des Zahnarztes vor Beginn der Behandlung. Sollte die Teleskoparbeit  bereits abgerechnet worden sein, so erfolgt die Erneuerung der Arbeit allein auf Kosten des Zahnarztes oder mit einer privaten Honorarvereinbarung (vor der Behandlung!)

Grüße

R. Roos


erstellt: 16.06.2022 - 18:34

Heike aus Halle

Lieber Herr Dr. Püllen und Herr Dr. Roos,

mein ZA ist ein sehr lieber, freundlicher Mensch, der aber unheimlich unter Zeitstress steht.
Doch mit seiner Beratung/Erklärung bin ich gar nicht zufrieden, deswegen gab es Missverständnisse und letztlich Misserfolg.
Alles, was Sie mir schreiben sieht er wohl auch so. Die ZA-Assistentin bereitet jetzt alles neu für die KK vor, da hatte ich Bedenken - weniger wegen der Arztgarantie sondern mehr wegen des Zuzahlungsanteils der Krankenkasse. Möchte mit der KK keinesfalls Ärger.
Eine Prothese "vertrage" ich nicht gut, da das Handling mir schlecht gelingt und auch weil ich eine chronische Fazialisparese habe und die Konstruktion so massiv und die Zähne groß und dick sind, dass ich mit der halbgelähmten Zunge im Mundraum somit nicht mehr zurecht komme. 

Für Ihre Kommentare und Ihre Zeit herzlichen Dank! 




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