Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
Teleskopprothese
Anzahl der Beiträge: 4
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erstellt: 07.04.2026 - 10:33
Lucia aus Bayern
Hallo,
ich benötige Ihre Unterstützung in einer für mich sehr belastenden Angelegenheit im Bereich Zahnersatz(Teleskopprothese OK/UK)
Ich befinde mich seit über zwei Jahren in zahnärztlicher Behandlung. Bereits die zweite Prothese ist mangelhaft.
Die erste Prothese wurde im Ausland (Türkei) hergestellt, ohne dass ich darüber informiert wurde oder meine Zustimmung gegeben habe. Ich erfuhr erst davon, nachdem ich drei Wochen auf eine Nachbesserung wartete (Weihnachten 2024) .
Trotz Neuanfertigung ( zweite Peothese mit Einstellschrauben auf bestehenden Teleskope einegsetzt) und mehrfacher Nachbesserungen hält die Prothese weiterhin nicht und löst sich sowohl beim Sprechen als auch beim Kauen. Eine Anpassung ist aktuell nicht möglich, da die Prothese gar nicht hält.
Vertrauen zerstört, was nun? Kasse meint, Zahnarzt hat Nachbesserungspflicht!
Was kann ich tun, wie sind meine Rechte als Patient?
erstellt: 08.04.2026 - 09:01
Auf vorhandene, zementierte Teleskopkronen kann keine neue, passende Überkonstruktion hergestellt werden. Die Arbeit müßte von A-Z neu gestartet werden. Ob das beim jetzigen Zahnarzt sinnvoll ist, sei dahingestellt. Sprechen Sie mit der KK, evtl. ein Gutachterverfahren. Die KK macht sich einen schlanken Fuß.
Dr.FrankPüllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 10.04.2026 - 13:59
Lucia aus ...
Vielen Dank.
Ich habe bereits meine Krankenkasse eingeschaltet und um die Einschaltung eines Gutachters gebeten. Dort wurde mir mitgeteilt, dass mein behandelnder Arzt zunächst eine Nachbesserungspflicht hat und ich die Behandlung vorerst fortsetzen soll.
Leider hat es bereits mehrere Nachbesserungsversuche gegeben, ohne den gewünschten Erfolg. Mein Vertrauen in den bisherigen Behandler ist inzwischen stark beeinträchtigt, sodass ich mich in der aktuellen Situation nicht mehr gut aufgehoben fühle. Daher wünsche ich mir einen Wechsel des Behandlers.
Nach Rücksprache mit der Krankenkasse ist jedoch davon auszugehen, dass ein solcher Wechsel derzeit nicht genehmigt wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich gerne wissen:
Ist es möglich, den Behandler eigenständig zu wechseln und die Kosten selbst zu tragen?
Welche finanziellen und ggf. rechtlichen Konsequenzen würden in diesem Fall auf mich zukommen?
Die Situation belastet mich inzwischen auch psychisch sehr, und ich wünsche mir vor allem eine stabile und vertrauensvolle Behandlung, um wieder zu meinem Alltag zurückfinden zu können.
Für Ihre Unterstützung und eine Einschätzung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
erstellt: 11.04.2026 - 14:44
Sie können jederzeit auf eigene Kosten den Zahnarzt wechseln. Eine Begutachtung der jetzigen Situation ist aber dann unmöglich, wenn an der jetzigen Arbeit nennenswerte Veränderungen durchgeführt werden/wurden, dh, evtl. Zuschüsse durch die KK wären unmöglich. Die KK versucht, sich Arbeit vom Hals zu halten: da müssen Sie wirklioch nachfassen, ggfs. mit dem Geschäftsstellenleiter direkt sprechen, oder sich an den Vorstand wenden und Ihre Situation erläutern. Ein Nachbesserungerecht gilt nicht bis zum Sanktnimmerleinstag.
Dr.FrankPüllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


