Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
schlecht sitzende brücke
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 14.07.2014 - 18:50
k.raab aus hessen
sehr geehrte damen und herren,
ich habe im oberkiefer eine von implantaten getragene brücke seit 1,5 jahren.im unterkiefer eine von zähnen getragene brücke,rechts und links eine zweizahn freiend- lösung,diese ist 8 monate alt.seit 2003 habe ich insgesamt zwei brücke-oberkiefer und eine im unterkiefer.bis jetzt konnte ich noch nicht richtig kauen.diese zwei harmonieren so schlecht,das ich nur mit schneidezähne kauen konnte und somit der zement auf der einen seite im oberkiefer brach,außerdem schimmert auf dieser seite ein implantat raus aber nicht gerade sondern es sieht für mich als laie aus als, wäre es rausgebrochen.(mein zahnarzt meint,dies mit antibiotika wieder hinzubekommen,kann das sein???) nach röntgenaufnahmen ist laut zahnarzt nichts zu erkennen.ich habe jetzt echt keine nerven mehr,habe weit über 20.000 euro bezahlt und konnte weder implantate noch kronen auch nur einmal normal benutzen.da ich zu diesem labor kein vertrauen mehr habe,weiß ich nicht was ich machen soll.da diese kronen noch garantie haben muß ich mir jetzt zum 4 und 5ten mal von diesem labor machen lassen? würde so gerne zu einem anderen zahnarzt gehen und zu einem anderen labor;DA ICH IN DIESES LABOR KEIN VERTRAUEN MEHR HABE.muß ich dann allles doppelt zahlen? das heißt nochmals 20.000 euro? da bin ich ja bald pleite. ich hoffe sie können mir weiterhelfen,bin hin und her gerissen zumal ich einen vertrauenswürdigen zahnarzt der für angstpatienten zuständig ist, gefunden habe.bedanke mich jetzt schon für eine antwort
erstellt: 15.07.2014 - 07:12
Sehr geehrte/r Frau/Herr Kraab,
wenn Sie "einfach" den Behandler wechseln, werden Sie die neu entstehenden Kosten ersteinmal vorstrecken müssen. Ob Sie diese dann später beim "alten Zahnarzt" geltend machen können, ist fraglich, weil Sie die Sogen. "Beweislast" haben. Deshalb wäre der erste Weg die Erstellung eines Gutachtens (über die zuständige Landeszahnärztekammer), oder die "harte Tour" mit Rechtsanwalt, Gutachter und Gerichtsverfahren.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


