Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
Leistungsbegrenzung Zahnzusatzversicherung
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 25.02.2019 - 15:48
Haye88 aus Oldenburg
Hallo.
Ich habe vor einem Monat eine Zahnzusatzversicherung bei Die Bayerische, abgeschlossen. Der Tarif nennt sich Zahn Smart und deckt im Regelfall 80% der Kosten in fast allen Bereichen, außer der Kieferorthopädie ab.
Dafür zahle ich 14,30€ im Monat, also echt nicht viel.
Dafür müsste ich natürlich 3 Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, was ich auch tat.
Nun gibt es bei dieser Versicherung natürlich auch Leistungsbegrenzungen in den ersten vier Jahren.
Bei 0-1 fehlenden Zahnen:
1.Jahr 1250€
2.Jahr 2500€
3.Jahr 3750€
4.Jahr 5000€
Ab dem 5.Jahr dann unbegrenzt.
Da mir jedoch bereits 3 Zähne fehlen, Staffeltechnik sich die Leistungsbegrenzung bei mir anders:
1 Jahr: 300€
2.Jahr: 600€
3.Jahr 900€
4.Jahr 1200€
Ab dem 5. Jahr wieder unbegrenzt.
Also habe ich eine sehr hohe Leistungsbegrenzung
Hierbei Stelle ich mir nun eine ganz bestimmte Frage.
Bezieht sich die Leistungsbegrenzung von 300€ da es bei mir aktuell ja das erste Jahr ist, bei mehreren Leistungen auf die Gesamtrechnung oder auf jede einzelne Leistung
Beispiel:
Es müssen Mal angenommen 3 Kronen und 3 Brücken eingesetzt werden. Der Gesamtbetrag beläuft sichauf 6000€. Werden von diesen 6000€ nun nur einmal 300€ abgezogen, so dass sich die zu begleichende Summe auf 5700€ verringert oder werden nun 300€ von jeder einzelnen Leistungen abgezogen, also von jeder einzelnen Krone, von jeder einzelnen Brücke, so dass sich die Gesamtleistung dann theoretisch auf 4200€ belaufen würde?
(Drei Mal Krone = drei Mal 300€ weniger, drei Mal Brücke=drei Mal 300€ weniger. Gesamt 6000€-1800€= 4200€) Ich lege hier nun keinen Wert auf realistische Zahlen/Summen
Also bezieht sich die Leistungsbegrenzung auf die Gesamtrechnung aller Leistungen oder auf jede einzelne Leistung?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Haye88
erstellt: 25.02.2019 - 20:03
Gehen Sie davon aus, daß alle Obergrenzen jährliche Obergrenzen für alle Versicherungsfälle insgesamt sind. Eine Aufsplittung würde ja eine Anhebung der Obergrenze bedeuten.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg