Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
Langzeitprovisorien
Anzahl der Beiträge: 3
EineAntwortgeben Eine Fragestellen AlleForenanzeigen
erstellt: 12.02.2013 - 15:14
Uwe aus Frankfurt
seit Erhalt von Implantaten stimmt mein Biss nicht mehr...
Jetzt bin ich zu einem Spezialisten gegangen u. wollte alles privat bezahlen...da ich wieder normal beißen möchte...die Kasse übernimmt das nicht aber meine Zusatzversicherung würde was dazugeben.
er will erst ein Kurzlangzeitprovisorium herstellen im ZT-Labor aus Kunststoff u.adjustierten? Kauflächen für ca. 14 Tage oder etwas länger aber nicht viel... dann soll ein Metallverstärktes Langzeitprovisorium folgen ,wo dann durch Wachsaufbau auf den Metallbrücken erstmal die Höhe des Bisses ermittelt werden.
Ich habe aber nur ein Kostenvoranschlag über ein Metalllangzeitprovisorium bekommen....mit der Begründung es gäbe keine GOZ Nr. für solche Fälle(also für noch ein davorgeschaltetes Kurzlangzeitprovisorium)...ich habe den ZA gefragt warum er nicht mit einer medizinischen Begründung ordnungsgemäß 2 Langzeitprovisorien auf den Kostenvoranschlag schreiben könne...das würde nicht gehen,dazu gäbe es keine GOZ NR. Aber das MetallLZP hat doch auch eine GOZ Nr.?.....obwohl ich doch alles privat bezahlen will.Es wäre doch nur für meine Zusatzversicherung wichtig...weil die Kasse eh nichts übernimmt......ich finde das alles nicht nachvollziehbar.
Unter anderem frage ich mich jetzt ob ich dort eine Behandlung beginnen soll...wo doch ich bei dem geplanten Kurzlangzeitprovisorium sowieso-wie ich es verstanden habe..noch nicht die richtige Höhe haben kann...ich bin sehr verunsichert.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten
Uwe
erstellt: 14.02.2013 - 10:57
über Sinn&Unsinn von zwei Laborprovis kann man aus der Ferne nicht urteilen. Trotzdem stellt sich die Frage, warum man nicht mit einem auskommt: dies dient ja schließlich dazu,die Bißlage wiederherzustellen. Gebührenrechtlich muß ein Langzeitprovis drei Monate getragen werden; ein evtl. Metallgerüst spielt da keine Rolle Ich würde die Behandlung erst starten, wenn die Kosten definitiv geklärt sind.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg
erstellt: 14.02.2013 - 11:45
Kollege Püllen hat die Frage aufgeworfen, weshalb 2 Provisorien? Das erklärt sich, weil Sie nach der Kronenentfernung schnell ein gutes Provisorium benötigen, das in Ihrem Fall nur aus Kunststoff und im zahntechnischen Labor hergestellt wird. Dieses erste Provisorium (KurzLZP) kann naturgemäß nicht perfekt sein, weil es noch mit der bestehenden "falschen Bisslage" registriert wurde. Das Langzeitprovisorium mit Metallkern dauert in er Regel 10-14 Tage in der Herstellung. Die GOZ schreibt vor, dass ein Langzeitprovisorium mindestens 3 Monate getragen werden muss (keine Ahnung, wer das erfunden hat). Ihr Zahnarzt hat also keine Möglichkeit, den Aufwand für 2 Provisorien adäquat abzurechnen. Alternative für kühle Rechner: Wenn Sie das KurzLZP für mindestens 3 Monate tragen, kann auch dieses als LZP abgerechnet werden.
Viel Erfolg wünscht
R.Roos