Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Krone zu klein
Anzahl der Beiträge: 4

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erstellt: 11.05.2010 - 23:10

Jürgen K. aus Stuttgart

Hallo,
ich habe im August 2009 neue Kronen bekommen.Bei einer Krone ist beidseitig ein leichter Spalt zu den Nachbarzähnen,
beim Essen habe ich deswegen Schmerzen ,weil Druck auf das Zahnfleisch ausgeübt wird.Der Spalt ist ca. 1 mm breit.
(kleiner Nebenzahn)

Muss man deswegen eine neue Krone anfertigen ?

Vielen Dank Jürgen K.

Hallo Jürgen!
vorneweg erst einmal: im Mund lässt sich die Krone nicht verbreitern. Falls sie nicht nur provisorisch eingesetzt und somit noch einmal entfernbar ist, muss sie wohl zerstört und neu angefertigt werden.
Ein 1 mm breiter Spalt ist eine sehr ungünstige Situation, da sich in diesem oft Speisereste zu recht kompakten Gebilden zusammenpressen und auf das Zahnfleich drücken, wie von Ihnen geschildert.
Haben Sie in den vergangenen 9 Monaten Ihren Zahnarzt mal auf das Problem angesprochen? Und wie war die Situation vor der Überkronung?
Sprechen Sie Ihren Zahnarzt auf das Problem an, er wird sicher eine Lösung finden!
Grüße aus Seevetal und einen schönen Feiertag, L. Jensen, M.Sc.

erstellt: 13.05.2010 - 11:23

Jürgen K. aus Stuttgart

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Meine Krone ist kein Provisorium.Vor der Überkronung hatte ich keine Probleme.Ich hatte meinen Zahnarzt darauf angesprochen,aber er schlug mir eine profesionelle Zahnreinigung vor.

Er hat einen eigenen Zahntechniker als Angestellten,ich vermute deshalb Sparmasnahmen.

Kann man die Krone aufbauen oder muß man sie zerstören und erneuern.

Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar ! Viele Grüße Jürgen K.

hallo jürgen,

leider kann man die krone nur zerstören, um den wichtigen kontakt zum nachbarzahn herzustellen.
falls der nachbarzahn eine alte füllung hat, wäre ein austausch dieser zur kontaktherstellung denkbar.

sie sollten ihren zahnarzt nochmal auf ihr problem ansprechen. sie haben anrecht auf eine zahnmedizinisch einwandfreie versorgung.

zur not müssen sie bei ihrer krankenkasse vorsprechen. diese wird dann ein mängelgutachten in auftrag geben.
so bleiben darf die situation auf gar keinen fall.

viel erfolg

mfg lönquist


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