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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.
Thema:
Kostenerstattung für neuen Zahnersatz
Anzahl der Beiträge: 5
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erstellt: 12.05.2009 - 20:28
Frank Scholz aus Aachen
erstellt: 12.05.2009 - 21:45
die Frage, WAS nicht mehr paßt, läßt sich aus der Ferne nicht beantworten. Unabhängig von irgendwelchen Garantieansprüchen sollte eine i.d.R. doch aufwändige Implantatrekonstruktion nicht nach relativ kurzer Zeit Probleme bereiten; deshalb würde ich den Behandler und das zahntechnische Labor auf eine kulante Regelung hin ansprechen. Das Einbinden von Versicherern wäre zweitrangig.
Viel Erfolg aus Neu-Isenburg
Dr. Frank Püllen, MSc
erstellt: 12.05.2009 - 21:49
Wenn ich jetzt recht aus Ihren Zeilen vermute,dann haben Sie den "Status" eines privat versicherten Patienten.Ich will versuchen,Ihre Frage mal so zu beantworten:Sie schreiben "Veränderungen des Kiefers"...dadurch würde eine Anpassung oder Neuanfertigung ggf. nötig.Grundsätzlich ist eine private Krankenversicherung zur Erstattung verpflichtet für Leistungen,die medizinisch notwendig sind (und nicht explizit im Kleingedruckten des Vertrages ausgeschlossen sind).Soll heissen,wenn durch diese Kieferveränderungen,die durchaus auftreten können (Genaueres kann ich von hier nicht beurteilen),eine weitere (zahn-)medizinische Behandlung (inkl.Umarbeiten des Zahnersatzes oder gar Neuanfertigung) erforderlich ist,dann ist eine Erstattungspflicht der Versicherung,entsprechen dem vertraglich vereinbarten Tarif,gegeben.
Jetzt mal ganz praktisch:sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre "Befürchtungen",lassen Sie die Kosten (Honorar und zahntechnische) kalkulieren,ausdrucken und reichen Sie diese vorab bei der Versicherung ein-und dann sehen,ob noch Nachfragen seitens der Versicherung bestehen.Wenn ja-durchaus möglich und üblich-dann sind diese meist vorab stressfrei und in Absprache und mit Hilfe Ihres Arztes zu klären.
Geklärt?
abendliche Grüsse aus Hamburg
Ihr Dr. Niko Keridis MSc
erstellt: 14.05.2009 - 12:15
bei einem auf 7 Implantaten abgestützten Zahnersatz mag es ev. Veränderungsbedarf geben; der müsste aber sehr gering sein; z.B. Unterfütterung oder ähnliches. Dafür gibt es Geld von der Kasse.
Sind große Umbauten notwendig, so ist das sehr selten und fällt eigentlich in die Kulanzleistung des Behandlers.
Wir sehen es als selbstverständlich an, unsere Patienten nach 1 1/2 Jahren nicht wieder mit Kosten zu belasten. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt.
Gruß
Dirlewanger
erstellt: 17.05.2009 - 17:42
die Gewährleistungspflicht beträgt mindestens 2 Jahre. Nach Ihrer Schilderung dürfte dieser Tatbestand für Sie zutreffen.
Viel Erfolg! Mit Grüßen aus Magdeburg
Rainer Littinski