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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Anzahl der Beiträge: 6

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erstellt: 31.03.2009 - 20:58

Susanne aus Freiburg

Guten Abend,
mir fehlen 2 nebeneinander liegende Zähne. Mein Zahnarzt will mir dort 2 Implantate einsetzen. Das kostet aber sehr viel und von der Krankenkasse wird nicht viel übernommen. Es muss doch auch andere Lösungen geben, die von den Krankenkassen übernommen werden. Oder wurde alles so gekürzt, das auch notwendige Behandlungen nicht mehr komplett erstattet werden?

Hallo Susanne,

Sie haben leider Recht. Von der Krankenkasse wird bei einer Implantatversorgung nicht sehr viel übernommen. Vor allen Dingen nicht bei einer aufwändigen Implantatbehandlung. Allerdings wurde eine Implantatbehandlung noch vor ein paar Jahren überhaupt nicht von der gesetzlichen Versicherung bezuschusst, so dass man den heutigen Zustand durchaus schon als einen Fortschritt betrachten muss.
Natürlich gibt es auch Altenativen zu einer Implantatbehandlung. Diese wären ganz allgemei und ohne Kenntnis Ihrer genauen Situation: herausnehmbarer Zahnersatz - die kostengünstigste Variante oder eine Brückenversorgung. Auch bei diesen Versorgungen werden Sie allerdings einen gewissen Eigenanteil bezahlen müssen.
Ganz allgemein betrachtet ist die Implantatversorgung also die Einpflanzung künstlicher Zahnwurzeln und damit die Vermehrung der Pfeilerzähne auf lange Sicht sicherlich eine Gute, kostengünstige und Preis-werte Lösung für viele Zahnprobleme.

Beste Grüße

Derk Siebers

Guen Morgen,
die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an jedem Zahnersatz mit einem Festzuschuß. Das bedeutet, es wird befundorientiert nach dem Fehlen der Zähne ein Betrag bezahlt - hierbei ist der Betrag immer derselbe, egal welche Versorgung gewählt (Prothese, Brücke auf den Nachbarzähnen oder eine Implantatarbeit) - der Zuschuß bleibt identisch. Der Eigenanteil verändert sich.

Ausnahmen gibt es nach einem §28. Dieser umfaßt Patienten mit schweren leiden: z.B. Krebserkrankungen, Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, schwere Kieferdefekte, Speichelarmut...- wenn diese Ausnahmeindikationen vorliegen und von einem Gutenachter bestätigt werden, dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die gesamten Kosten.

Bei Ihnen läge nach dem regulären Festzuschuß der Festzuschuß 2.2 vor.

Viele Grüße Jan Tetsch

Hallo!
Die verschiedenen Kostenträger erstatten verschieden viel: Überlegen Sie, on Sie sich höher bzw. besser versichern wollen, da z.B. die Sozialkassen bei Implantaten wenig zuzahlen. Per Gesetz haben Sie Anspruch auf eine ausreichende Grundversorgung  - Zahnarsatz auf Implantaten bietet i. d.R. einen deultich höheren Kaukomfort und ist weit nehr als nur "ausreichend". Das billigste sind Kunststoffprothesen, bieten aber deutlch weniger Lebensqualität...
herzlicher Gruss aus Bad Mergentheim!

Axel Spaeth

Sehr geehrter Frau Susanne,
eine Implantatbehandlung ist ein behandlerischer und finanzieller Azfwand. Eine -wenn in Ihrer Situation auch wirklich sinnvollen ?- Alternative wäre z.B. eine konventionelle Brückenkonstruktion. Bitte beachten Sie, daß auch diese von den gestzlichen Krankenkassen nicht "voll übernommen" wird. Es bleiben trotzdem einige Kosten bei Ihnen kleben, wenn man die Arbeit wirklich seriös und präzise anfertigen soll. Lassen Sie sich nicht durch vermeintlich niedrige  Kosten blenden; die Zeche zahlen Sie in jedem Fall, besonders wenn die Behandlung an jeder Ecke abgekürzt und abgeschnitten wird.
Viel Erfolg sendet Ihnen aus Neu-Isenburg
Dr. Frank Püllen, MSc

hallo susanne,

in ihrer situation gibt es grundsätzlich 2 möglichkeiten der behandlung:
1. die beiden zähne links und rechts der lücke zu 60-70% "abzuschleifen und eine brücke einzugliedern
2. 2 implantate zu setzen und die nachbarzähne zu schonen.
wenn diese zähne unbeschadet sind mit sicherheit die langfristig bessere lösung, da auch der knochen der knochen dann in diesem bereich nicht schrumpft

was die kosten angeht, kriegen sie für beide versorgungen den gleichen festzuschuß.
bedenken sie jedoch bitte, daß auch eine hochwertige brückenversorgung mit erheblichen kosten verbunden ist.
vergleichen sie doch die kosten beider behandlungsvarianten.
der differenzbetrag sind dann wahren mehrkosten für die implantatversorgung.

viel erfolg und herzlichen gruß aus dem sauerland

björn lönquist


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