Forum: Zahnersatz
Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.
Thema:
kaputter Schneidezahn nach Schulunfall
Anzahl der Beiträge: 5
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erstellt: 06.09.2010 - 18:21
Michael H. aus München
ich hätte eine Frage zu einem Schulunfall der mittlerweile 14 Jahre zurückliegt. Der Unfall wurde der bayerischen Gemeindeunfallversicherung sachgemäß gemeldet und von dieser auch anerkannt. Bei besagtem Schulunfall ist bei einem meiner Schneidezähne ein großes Stück abgebrochen. Ich lies den Schneidezahn vor etwa 4 Monaten aufgrund von Ermüdungserscheinungen (alter Aufbau ist abgebrochen) mit einem Veneer\Teilkrone aufbauen. Die Zahnarztkosten werden laut Unfallversicherung in voller Höhe übernommen, die Kosten für das Fremdlabor aber nicht. Das Fremdlabor hat nach BEB abgerechnet, die Versicherung rechnet aber nur BEL II ab. Der Zahnarzt sagt jetzt, dass es nicht möglich ist, ein Veneer über BEL II abzurechnen. Die Versicherung sagt, sie braucht eine BEL II Rechnung, selbst wenn sie nur fiktiv ist. Ich muss mich jetzt schon seit Monaten damit rumärgern, da sich Zahnarzt und Versicherung nicht einig werden und keiner die Kosten für das Fremdlabor übernehmen möchte. Nun zu meinen Fragen. Wie sollte ich ihrer Meinung nach weiter vorgehen? Ist die Unfallversicherung nicht gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten vollständig zu übernehmen? Warum muss ich mich als totaler Laie mit BEL II und BEB beschäftigen, können das nicht Zahnarzt und Unfallversicherung ohne mich regeln?
Danke
erstellt: 06.09.2010 - 19:53
Sie tun mir leid. Aber leider ist diese Situation schwierig, denn Ihr Zahnarzt hat recht, die BEL II ist die Preisliste für Zahnersatz der als Regelversorgung bezeichnet wird. Ein Veneer / eine Teilkrone in der Front ist keine Regelversorgung und damit auch nicht in diesem Gebührenverzeichnis enthalten. Es ist m.E. auch nicht möglich eine solche Rechnung fiktiv zu stellen.
Meiner Meinung nach müßte die Unfallversicherung die BEB Rechnung erstatten, aber garantieren kann ich Ihnen das nicht.
Viele Grüße aus Hamburg,
Christian Buhtz
erstellt: 06.09.2010 - 20:15
wo liegt das Problem? Es sollte für den Zahntechniker ein leichtes sein, eine -wie von der Versicherung gewünscht- fiktive Rechnung für eine VMK-Krone zu schreiben. Anschließend schreibt er die Positionen und EUR-Beträge wieder gut und verrechnet sie mit den Veneer-Positionen. That`s it.
Dr. Frank Püllen, MMSc, Neu-Isenburg
erstellt: 07.09.2010 - 11:30
Michael H. aus München
Ich hatte von Anfang an mit dem Zahnarzt ausgemacht, dass er sich mit der Unfallversicherung in Verbindung setzt und das ohne mich regelt. Leider funktioniert sowas nicht und der Kunde ist der Dumme.
Soll ich jetzt einfach darauf bestehen, dass das Fremdlabor mir eine Rechnung in BEL II ausstellt?
Was soll ich machen wenn sie sich weigern, mit der Begründung das dies nicht möglich sei?
Mfg
erstellt: 08.09.2010 - 07:15
wenn jemand nicht willens ist, ist er nicht willens. Da können Sie wenig unternehmen, außer sich von solchen Leuten zu trennen.
Dr. Frank Püllen, MMSc, Neu-Isenburg