Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Kann die Berufsgenossenschaft einen Zahnersatz ablehnen?
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 15.05.2012 - 22:19

Kaes aus Hamburg

Hallo, mein Vater hat sich bei der Arbeit zwei Zähne so beschädigt, dass diese entfernt worden mussten. Der Unfall wurde bei der Berufsgenossenschaft rechtzeitig gemeldet. Ein von denen beauftragter Zahnarzt hat in seinem ersten Bericht bestätigt das die Zähne durch den Schlag beschädigt worden sein konnten. Nach Röntgenaufnahmen nach dem Unfall wurde aber festgestellt, dass es eine paradontale Vorschädigung bestand und der zuständige Zahnarzt der Berufsgenossenschaft hat letztendlich in seinem dritten Bericht geschrieben, dass diese Zähne durch die Vorschädigung entfernt werden mussten nicht durch den Schlag. Die Berufsgenossenschaft hat also ein Ablehnungsbescheid erlassen. Muss die Berufsgenossenschaft nicht trotzdem zahlen? Ich meine im ersten Bericht wurde ja auch gesagt, dass diese Zähne (ohne von der Vorschädigung zu wissen) so beschädigt werden konnten. Kennt sich da einer aus? Haben nur noch 10 Tage für den Widerspruch...

Vielen lieben Dank euch im Voraus!

Sehr geehrte/r Kaes,
wenn ein Arbeitsunfall vorlag, ist die Sachlage doch eindeutig. Parodontal vorgeschädigte Zähne sind nicht als "minderwertig" einzustufen und können sehrwohl die gleiche "Lebenserwartung haben, wie parodontal nicht-vörgeschädigte Zähne. Vermutlich haben die Zähne durch den Unfall "den letzten Knacks" bekommen; ohne dieses Ereignis wären sie wohl noch vorhanden. Legen Sie Einspruch ein und suchen ggfs. einen Anwalt.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg  


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