Patientenforum

Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
Röntgenaufnahmen
Anzahl der Beiträge: 4


Schreiben Sie hier Ihre Antwort.

Hinweis:
Um im Forum Beiträge/Kommentare zu schreiben, müssen Sie sich weder anmelden noch registrieren. Sie können Beiträge/Kommentare auch unter einem Pseudonym oder als Gast verfassen. Die Angaben Name und Ort werden mit dem betreffenden Beitrag/Kommentar im Forum veröffentlicht und sind damit für Suchmaschinen erfassbar. Sie sollten daher auf die Angabe von persönlichen Echtdaten und Links zu etwaigen Gesundheitsdaten (z. B. Röntgenbilder) verzichten.


abbrechen


Bisherige Beiträge

erstellt: 23.11.2010 - 08:47

Ursula H. aus Delitzsch

Ich habe mir im rechten Oberkiefer rg 15 ein Implantat setzen lassen.
Mein Zahnarzt hat mir einen Implantologen in einer anderen Stadt empfohlen.
Die behandlung ist dort jetzt soweit abgeschlossen, daß im Dezember von
meinem Zahnarzt die Weiterbehandlung (Krone) erfolgen soll.
Jetzt meine Frage. Wie üblich wurde die gesamten Kosten der Implantation
von mir getragen. Auf den Rechnungen des Implantologen wurden 3 Panorama-
schichtaufnahmen der Kiefer (je 41,96 €) und 2 Schichtaufnahmen (je 68,20 €)
abgerechnet. Nach Beendigung der Behandlung des Iplantologen habe ich um
Aushändigung der Röntgenaufnahmen gebeten. Dies wurde mir mit der Begründung
einer "Aufbewahrungsfrist" verwehrt. Ich bin der Meinung, dass ich einen
Anspruch auf diese Röntgenaufnahmen habe. Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank Ursula

Sehr geehrte Frau H.,
ich gehe davon aus, daß tatsächlich für EIN Implantat FÜNF Übersichtsröntgenbilder angefertigt wurden (??!!??). Sie haben einen Rechtsanspruch, die Bilder ausgehändigt zu bekommen; vorausgesetzt, daß die zugrundeliegenden Rechnungen ausgeglichen wurden. Sie müssen den Erhalt der Bilder per Unterschrift quittieren -das war`s.
Dr. Frank Püllen, MMSc, Neu-Isenburg

Sehr geehrte Frau H,

lassen Sie Ihren Zahnarzt alle!! gefertigten Röntgenbilder anfordern. Ihm (aber nur Ihm) muss der Implantologe die Röntgenaufnahmen zur Verfügung stellen. Sie bezahlen nämlich nicht die Röntgenaufnahmen, sondern die Dienstleistung der Röntgenbilderstellung. Über den oben geschilderten Weg, sollte es aber möglich sein alle(5?) Röntgenbilder zu sehen.

Viel Erfolg wünscht Ihnen

Dr. Christoph Carl M.Sc., Düren



Login nur für Mitglieder