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Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
Gebührenziffern ä5370 und 6190 im Rahmen Implantation
Anzahl der Beiträge: 2


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Bisherige Beiträge

erstellt: 06.03.2019 - 16:40

Birgit aus Hochsauerlandkreis

Hallo,

ich habe heute einen Kostenvoranschlag für Implatation mit vorherigem Knochenaufbau (bilaterale Freiendsituation - externer Sinuslift) erhalten.

Dabei bin ich über die Gebührenziffer 6190 (Beratendes u. belehrendes Gespräch mit Anweisung zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten u. Dysfunktionen) u. die Ziffer ä5370 (Computertomographie) gestolpert

Wer kann mir erläutern, warum ein CT erforderlich ist u. was sich hinter der Ziffer 6190 verbirgt ?

Das ich nach einem Knochenaufbau im Oberkiefer eine Zeitlang nicht die Nase schnäuzen darf u. ggf. auch vorübergehend mit Nasenbluten rechnen muss ist mir bereits bekannt

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

 

 


Guten Tag,

es werden heute zunehmend 3D-Röntgenbilder zur  Diagnostik und Planung eingesetzt, um Schäden durch die Implantation zu vermeiden. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufklärungspflichten sind heute ausführliche Gesprüche zum Ablauf der OP, zu den Risiken, zum Verhalten, zur späteren Versorgung etc.nötig. Diese können durch die genannte Gebührennummern (unzureichend) abgerechnet werden.

Grüße

R. Roos



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