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Thema:
Teilerneuerung einer Füllung sinnvoll?
Anzahl der Beiträge: 4


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Bisherige Beiträge

erstellt: 13.01.2010 - 17:21

unbekannter Autor aus

Hallo,
eine knapp 10 Jahre alte Amalgamfüllung in meinem Backenzahn ist im vorderen Bereich durchgebrochen und musste somit erneuert werden. Da der Bereich vor dem Bruchriss weniger als ein Drittel der Füllungsfläche umfasste und ich den Substanzverlust am Zahn so gering wie möglich halten wollte, fragte ich den Zahnarzt, ob es ohne Nachteile möglich sei nur den defekten Teil der Füllung zu erneuern. Er meinte dies mache keinen so großen Unterschied, es sei aber kein Problem. Nun habe ich im Nachhinein aber doch Bedenken, ob es evtl. Probleme geben kann, wenn das Amalgam in dem neu aufgefüllten Teil eine andere Legierungszusammensetzung hat als das Amalgam des verbliebenen Teils der Füllung?
Ferner würde mich interessieren, ob beim Ausbohren des Defekts die Unterfüllung des verbliebenen Teils dar alten Füllung bzw. deren Randabschluß Schaden nehmen kann, so daß am Rand Undichtigkeiten oder gar winzige Hohlräume unter der Füllung entstehen könnten?
Im Nachhinein ist mir diese Teilerneuerung der Füllung doch etwas unheimlich, oder sind meine genannten Bedenken diesbezüglich unnötig?
Vielen Dank vorweg für Ihre Antworten!

Hallo,
ein Anflicken einer neuen Füllung an den Überrest einer alten Füllung gehört eher dem Thema "wie Bastel ich einen Zahn" an, ist nicht wirklich seriös und hat schon gar nichts mit Zahnmedizin im Jahre 2010 zu tun!
Eine Amalgamfüllung die nach 10 Jahren zum Teil herausbricht, hat schlicht und ergreifend ihre Schuldigkeit getan! Und sie bricht auch nie ohne Grund heraus! Wie wollen Sie so sicher stellen, daß die Karies komplett entfernt wurde? Das ist einfach unmöglich!
Selbst der Zahnhartsubstanzverlust, der beim Legen einer neuen Füllung sehr gering ist, wenn sich eine Sekundärkaries nicht zu weit ausgebreitet hat, rechtfertigt in meinen Augen ein Anflicken einer Füllung in keinster Weise!

Mit freundlichen Grüßen

Markus Dillenburger

erstellt: 14.01.2010 - 12:58

Fragesteller aus

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte durch das sofortige Einlenken des Arztes gleich ein mulmiges Gefühl, ob es vielleicht ein Fehler war so eine Frage zu stellen.
Denn unabhängig davon, daß so eine Teilerneuerung eine unsichere Versorgung darstellt kam mir direkt nachdem ich danach gefragt hatte auch der Gedanke, daß die Idee eigentlich unsinnig sei, da der verbliebene Teil der alten Füllung ja nach zehn Jahren auch nur noch eine begrenzte Haltbarkeit aufweist und somit eine weitere Flickerei in absehbarer Zeit vorprogrammiert wäre. Deshalb hatte ich extra nochmal ausdrücklich gesagt er solle dies aber nur machen, wenn es ohne Nachteile möglich sei. Aber tatsächlich stellte der ZA auch just eine Woche später beim Polieren fest, daß er an dem verblieben Teil der alten Füllung eine abgeplatzte Stelle übersehen hatte. Er griff daraufhin kurz zum Bohrer und hat diesen betroffenen Bereich wohl irgendwie nachgearbeitet.

Ich werde die gesamte Füllung also wohl oder übel noch einmal entfernen und komplett erneuern lassen. Muß ich dabei in dem bereits restaurierten Bereich der Kavität mit einem erneuten Verlust von Zahnhartsubstanz rechnen, oder kann die Ausformung risikolos ohne erneutes Ausfräsen so übernommen werden? Obwohl die alte Unterfüllung in dem defekten Bereich noch intakt war und darunter keine Sekundärkaries vorlag kam es durch die Teilerneuerung nämlich bereits zu einem deutlichen Verlust weiterer Zahnsubstanz und leider auch zu einem Durchbruch des seitlichen Schmelzmantels.

Hallo,
Kolege Dillenburger hat sehr treffend argumentiert. Das Anflicken einer alten Füllung ist in der serioösen Zahnheilkunde verboten. Unsinnig wegeschliffen wird natürlich auch nicht bei der Entfernung einer alten Füllung. Erweichte kariöse Zahnartsubstanz muss allerdings entfernt werden. Im besten Fall arbeitet der Behandler mit einer Lichtlupe. Die Beschreibung Ihres Behandlungsverlaufs hört sich nicht so richtig gut an.
Viele Grüße aus Magdeburg von Rainer Littinski


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