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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Heil- und Kostenplan
Anzahl der Beiträge: 11


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Bisherige Beiträge

erstellt: 07.04.2009 - 12:17

Patient aus

Hallo,
bei meinem letzten Besuch beim Zahnarzt habe ich von der Sprechstundenhilfe einen Heil- und Kostenplan in die Hand gedrückt bekommen, in dem der Ablauf und die Kosten für die nächsten Behandlungen stehen. In der dann 2 Wochen folgenden Rechnung wurde diese Heil- und Kostenplan mit fast 80 Euro berechnet. Wofür? Das ganze war unaufgefordert und was nutzt mir dieser Plan. Die Behandlung wird und muss ja eh durchgeführt werden. Wer kennt sich damit aus?

sonniges Moin aus Hamburg,

es existiert durchaus eine Gebührennummer in der privaten Gebührenordung,nach der die Aufstellung eines Heil-und Kostenplanes berechnet werden kann-und zwar auch ohne Aushändigung oder Anforderung(so laut Gebührenleitfaden der Zahnärztekammer Schleswig-Hostein).Ob es glücklich gehandhabt ist,Sie ggf. mit entstehenden Kosten "zu überraschen" ist eine andere Frage.Kosten fallen ja nunmal an,das weiss jeder und offen über zu erwartende Kosten zu sprechen,ist wohl in jedem Fall das Beste.Also:setzen Sie sich mit dem Kollegen einfach nochmal kurz zusammen und lassen Sie sich Unklarheiten in dem entsprechenden Plan erläutern-für Laien verständlich!So gehen doch sicher alle Beteilgten auch späteren Überraschungen bei der endgültigen Rechnungserstellung aus dem Weg.

Denke,das hilft,oder?

Grüsse,

Dr.Niko Keridis MSc

erstellt: 07.04.2009 - 13:24

Patient aus

Erstmal vielen Dank für die sehr schnelle Antwort, Herr Dr. Keridis.

Die Positionen in dem Plan und die dort aufgeführten Kosten mögen okay sein, stehen aber nicht wirklich zur Diskussion. Mich stört an dieser ganzen Sache, dass ich für einen Kostenplan, um den in nicht gebeten habe, 80 Euro bezahlen muss. Für nichts und wieder nichts. Ich finde das ist Geldschneiderei.

Hallo nochmal,

für "nichts und wieder nichts" stimmt allerdings doch nicht ganz,denn dieser Plan ist ja nicht nur ein "KOSTENplan" sondern auch ein "HEILplan" für Ihre Versorgung.Also steht dahinter die Überlegung des Kollegen,welche Therapie für Sie die optimale wäre und welche Behandlung er bei Ihnen und vor Ihnen verantwortet.Also im gewissen Sinne eine geistige Leistung-und das ist doch mehr als nur "nichts",oder?Trotzdem ist die Kommunkation zwischen dem Kollegen und Ihnen sicher nicht gut gelaufen...ich wünsche Ihnen allen,dass die Behandlung trotzdem zu einem guten Abschluss kommt.

Viele Grüsse nochmal!

Dr. Niko Keridis MSc

erstellt: 07.04.2009 - 14:59

Patient aus

*grummel*
vielleicht haben Sie Recht.Ich überlege noch.


Auch Moin,
ein nicht zu vergessender Aspekt ist die Forensik, also die rechtlichen Vorraussetzungen, um eine zahnmedizinische Versorgung beginnen zu können. Sie sind als Patient verpflichtet den Heil- und Kostenplan nach Erläuterung und Aufklärung gegenzuzeichnen und somit Ihr Einverständnis zu geben. Nur so ist eine beidseitige Absicherung in Hinblick auf Kosten und Durchführung gegeben.
Mfg

Guten Abend,
sicherlich ist es nicht besonders geschickt einen Patienten mit einer Rechnung zu überraschen. Über die Tatsache, daß eine Planung (es handelt sich NICHT um einen Kostenvoranschlag) vor Durchführung der Arbeit aus verschiedenen Gründen notwendig ist braucht auch nicht diskutiert werden. Und das das ganze Arbeit macht und somit auch honoriert werden sollte/muß ist doch wohl auch selbsverständlich. Denke ich da an andere Freiberufler wie z. B. Steuerberater, Architekten oder gar Rechtsanwälte, wie die sich Ihre Beratungen oder Planungen honorieren lassen, denke ich sind wir Ärzte doch sehr sehr bescheiden :-) Stimmt´s?
Gutes Gelingen wünscht
Stefan Bieger MSc aus Herzogenaurach

hallo,

eine ordentliche arbeit bedarf einer ordentlichen planung. dies ist ein haufen arbeit (für zahnarzt, zahnlabor und schreibkraft) und verursacht kosten, welche der kollege mit recht honoriert haben will. im übrigen eine moderate honorierung des kollegen.
ungeschickt und unschön sie im vorfeld nicht darüber aufzuklären :-(
lassen sie sich einmal einen kv bei vw oder opel... für die reperatur eines dämlichen normierten kotflügel machen, dann relativieren sich die kosten für einen individuell für sie ausgearbeiteten hkp.

viel erfolg.
lg aus dem sauerland
björn lönquist

Hallo Patient, liebe Kollegen,

ich glaube unserm "Patienten" geht es hier mehr um die Art und Weise wie der HKP und das Drumherum rübergebracht wurde. Da hat jeder Zahnarzt und Kollege eine ander bzw. eigene "Handschrift". Da niemand dabei war, und niemand weiß ob das richtig kolpotiert wurde, ist es schwer aus der Ferne zu beurteilen. Einzel-Planungen sind aufwendig, Zeit- und Kostenintensiv.

Kurz und schmerzlos, frohe Ostern, MfG Volker Koppitsch

erstellt: 27.01.2011 - 15:46

unbekannter Autor aus

Also, ich finde es schade, dass hier nicht mal einer Antwort auf die eindeutige Frage zu geben imstande war.

Ist ein Heil- und Kostenplan zu bezahlen, den der Arzt unaufgefordert erstellt? Wenn man das BGB bemüht: eindeutig Nein.

Gruß
R.


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