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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.
Thema:
Überlassung von Röntgenbildern CT
Anzahl der Beiträge: 3
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Bisherige Beiträge
erstellt: 29.12.2010 - 20:49
Martina B. aus NRW
erstellt: 29.12.2010 - 21:30
wenn Sie es selbst bezahlt haben, dann ja. Anderenfalls muss er es aber auch auf Anforderung anderen Kollegen zur Verfügung stellen, der Strahlenschutz ist ein sehr hochwertiges Recht.
Gruß und viel Erfolg mit diesem und anderen Vorhaben im neuen Jahr, L. Jensen, M.Sc., Seevetal
erstellt: 03.01.2011 - 18:03
alle, wirklich alle, Unterlagen müssen einem Patienten ausgehändigt werden. Eine Kopie, die Sie behalten können müssen Sie bezahlen (Kopierkosten). Originale erhalten Sie, nicht nur der Nachbehandler, für einen angemessenen Zeitraum. Es besteht Rückgabepflicht.
Rainer Littinski, Magdeburg