Forum: Implantologie
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Thema:
Implantat ohne Freilegung - GOZ 9040
Anzahl der Beiträge: 2
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erstellt: 06.03.2012 - 07:22
Nicole M. aus Hamburg
ich habe bei einem Backenzahn eine Implantatversorgung erhalten, die Behandlung ist abgeschlosssen.
Für den Abdruck wird normalerweise das Implantat freigelegt. Dies war bei mir nicht notwendig, da das Implantat freilag. Es war nicht eingewachsen / zugewachsen, das Schräubchen immer zu sehen. Für den Abdruck war also weder Betäubung noch Schnitt o.ä. notwendig.
Ist es korrekt, in diesem Fall nach GOZ 9040 abzurechnen oder gibt es eine Positition, die die Leistung von 9040 beinhaltet - jedoch ohne die Freilegung?
Vielen Dank vorab!
Nicole
erstellt: 07.03.2012 - 19:08
bei der Nummer 9040 geht es um die "Eröffnung" eines zweiteiligen Implantates mit Auswechseln der Schraube und Einfügung z.B. eines Zahnfleischformers. Hierbei muß nicht zwingend eine chirurgische Maßnahme erfolgen. Ihr Zahnarzt hat das durchaus korrekt abgerechnet.
Herzlichen Gruß aus Celle


