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Forum: Implantologie

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Thema:
Implantat locker
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 26.09.2013 - 15:09

Sarah aus Karlsruhe/Heidelberg

Hallo!

Ich habe vor 8 Jahren (mit 15 Jahren) einen schweren Unfall gehabt und dabei einen dreifachen Kieferbruch erlitten. Dabei wurden gingen beiden Schneidezähne komplett verloren. Der eine Schneidezahn konnte als Krone noch erhalten bleiben, doch beim anderen musste ein Implantat eingesetzt werden, das 3 1/2 Jahre später eingesetzt wurde. Da beide Zähne nebeneinander liegen, hat mein damaliger Zahnarzt die "neuen" Zähne miteinander verbunden, sodass das Implantat die Krone noch mithält. Leider begann schon nach kurzer Zeit (vielleicht einige Wochen) das Wackeln meines Implantatszahnes. Ich hatte mir zunächst nicht viel dabei gedacht, jedoch beim nächsten Zahnarztbesuch ist es auch meinem Arzt aufgefallen, jedoch riet er mir nur, in keine harten Lebensmittel (wie Äpfel) hineinzubeißen. Nun, 5 Jahre nach dem Einsatz des Implantats, suchte ich einen anderen Zahnarzt auf, der nach einem Röntgenbild feststellte, dass das Implantat schnellstmöglich raus muss, da die nur Krone das Ganze noch zusammenhalten würde. Je länger ich warte, desto mehr Knochen würde ich verlieren. Wie stehen nun meine Chancen, dass ich nach Entfernen des Implantats ein neues Implantat gesetzt bekomme oder eine Brücke? Welches würden Sie eher empfehlen? Oder sollte ich schlimmeres fürchten? Ich habe große Angst vor dieser Behandlung. Und kann der Arzt, der das Implantat eingesetzt hat, dazu verpflichtet werden, auch Kosten für die neue Behandlung zu übernehmen?

 

Vielen Dank. 


Guten Tag Sarah,

wenn ein Implantat entfernt werden muss wegen Knochenabbaus, sollte es so zügig wie möglich entfernt werden. In den allermeisten Fällen lässt sich wieder ein Implantat an die gleiche Stelle oder in der Umgebung setzen. Wenn die Angst vor einer Operation zu groß ist, kann je nach Situation auch eine Brückenversorgung angedacht werden. Ich bin mir sicher, dass Ihr Zahnarzt die Situation richtig einschätzen wird und Sie über alle Optionen beraten wird.

Eine andere Frage ist die Kostenübernahme: Beim Setzen eine Implantates handelt es sich um einen "Dienstvertrag", d.h. der behandelnde Arzt schuldet keinen Erfolg. Für die Krone muss der Zahnarzt 2 Jahre Garantie übernehmen. Falls diese nicht abgerufen wurde, gibt es nach 5 Jahren keine offizielle Chance zur Reklamation mehr.

Viel Erfolg wünscht

R.Roos

 



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