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Thema:
GOZ-Position 2190 bei Zahnversiegelung
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 02.02.2026 - 09:31

Gerd aus ...

Einen schönen guten Tag,

unsere Tochter war letzte Woche beim Zahnarzt, dort wurden ihr zwei kleine Backenzähne versiegelt (14/44).

Auf der Rechnung ist nun als Position einmal GOZ 2000 - Versiegelung von kariesfreien Zähnen aufgeführt, zu jeweils 35,44€. Soweit so gut.

Zudem ist auch noch 2 x GOZ-Position 2190 für die Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zu jeweils 48,36€ pro Backenzahn gelistet.
Auf Nachfrage hin wäre das eine Position, die zur normalen Versiegelung dazu gehört. Finde ich etwas irritierend. Ist das eine übliche Kombination? Für mich als Laien klingt das irgendwie nach etwas komplett anderem.

Besten Dank

 


erstellt: 02.02.2026 - 09:34

Gerd aus ...

Kleine Korrektur: Position GOZ2000 für 35€ betrifft beide Zähne, nicht nur einen. Gesamtkosten für die Versiegelung beider Zähne inkl. Präparieren liegen somit bei knapp 90€. Das ist ja preislich noch im oberen Rahmen. Mich irritiert vorrangig die GOZ 2190a.


Guten Tag,

die Position 2000 ist die Zahnsteinentfernung als Vorbereitung der Versiegelung. Die Versiegelung selbst kann nach GOZ 2005 oder 2010 nach Aufwand abgerechnet werden. Im Höchstfall (3,5x) ergeben sich definierte Honorarhöhen. Diese können beieiner Wirtschaftlichkeitsberechnung ( je nach Praxis 350- 500 Euro Honorarumsatz je Behandlerstunde) kann das bei der Gebührenordnung aus dem Jahr 1989 deutlich zuwenig sein. Daher müssen oft alternative/ analoge Abrechnungspositionen ( das zeigt das kleine a hinter der Gebührenordnungsposition) zum Einsatz kommen. Da es uns nicht erlaubt ist, ohne Bezug zur Gebührenordnung abzurechnen, müssen wir dabei auf anderslautende  Positionen zugreifen, die besser bewertet sind. Die Erstattung von Seiten der Kostenträger ist dabei oft nicht gewährleistet. 
Glauben Sie mir, dass wir uns heute keine unwirtschaftlichen Behandlungen mehr erlauben dürfen. 
Grüße

R. Roos
 



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