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Forum: Parodontologie

Parodontitis ist eine der häufigsten Erkrankungen bei Erwachsenen in Deutschland und kann zu Zahnverlust führen. Fragen Sie uns. Sie erhalten professionelle Antworten.

Thema:
Gesetzestext Parodontose = Krankheit
Anzahl der Beiträge: 4

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erstellt: 30.10.2014 - 09:49

Tamy aus München

Hallo,

aufgrund einer extrem aggressiven Parodontose hat sich mein Frontzahn (21) stark gedreht und verschoben.

Nun wurde bereits durch einen Parodontologen eine Behandlung durchgeführt und bin für "geheilt" befunden worden. Sprich : Beim Abstrich wurden

keine dementsprechenden Anzeichen mehr gefunden.

 

Nun ist das Zahnfleich wieder fest und der nächste Schritt ist die Kieferorthopädische Behandlung. Diese muss unbedingt durch eine feste Spange

durchgeführt werden.

Diesen Kostenvoranschlag habe ich an meine Zusatzversicherung geschickt - die prompt abhlehnete mit der Begründung:

 

"....das Zahn 21 aus paradontaler Sicht nicht erhalatungswürdig ist und daher kieferorthopädisch nicht eingeordnet werden sollte. Eine medizinische Indikation im Sinne einer Heilbehandlung von Krankheit, Krankheitsfolge oder Unfallfolge ist für diesen Fall nicht erkennbar..."

 

Nachdem es sich natürlich um eine Krankheitsfolge handelt - nämlich der Parondontose - benötige ich nun einen dementsprechenden Gesetzestext

den ich an die Versicherung weiterleiten kann.

 

Ich wäre äußerst dankbar wenn Sie mir hier einen Gesetzestext zukommen lassen könnten.

 

Ich freue mich auf rasche Antwort und sende herzliche Grüße...

 

Tamya


Sehr geehrte Tamya,

das kommt oft vor: die Zusatzversicherung zweifelt die Erforderlichkeit einer Behandlung an; dies verwundert nicht, weil den Versicherungen "das Wasser bis zum Halse steht" wegen des schwierigen Zinsumfeldes. Da hilft nur ein Gutachten (über die Landeszahnärztekammer!) und/oder gleich der Gang zu Anwalt&Gericht. Daß "Parodontose" eine "anerkannte" Erkrankung ist, steht fest; sonst wäre eine Behandlung nicht im Leistungsverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg

 


hallo, 

das grundlegende problem ist, dass parodontose eine krankheit ist, welche einer behandlung bedarf. die schäden und risiken bei nichtbehandlung sind hinreichend abgesichert und bekannt: deswegen gewähren die (sozial und privat) kassen einen zuschuss. ein gedrehter frontzahn ist nach kassenansicht "nur" ein optisches problem. kosmetische korrekturen gehören NICHT zum leistungsumfang der sozialkassen. erst wenn sie eine medizinische indikation nachweisen können (allgemeinkörperliche schäden infolge des gedrehten zahns), darf die sozialkasse in leistung treten. die erhaltungswürdigkeit von 21 berurteilt ein (unabhängiger) gutachter, NICHT die zusatzversicherung.

viel erfolg wünscht

dr.spaeth

zuletzt geändert: 02.11.2014 - 07:59


erstellt: 07.11.2014 - 13:31

Tamy aus München

Hallo,

Vielen lieben Dank für die äusserst hilfreichen und interessanten Informatonen! Ich werde bei erneuter Ablehnung nun mit dem Gutachter bzw. der Kammer zu trumpfen!

Jetzt, im 2. Schritt lege ich eine Bescheinigung meines Parodontologen vor, aus der hervorgeht dass die Problemakti aufgrund der Parodontose ist:

 

".. Auffächerung OK-Front mit Drehung und Elongation von Zahn 21.  Zum Erhalt der Frontzhne und zur Wiederherstellung eines funktinellen stormatognathen Systems ist eine kieferorthopädische Behandlung unabdingbar.."

Ich würde mich freuen Ihnen von meinem Erfolg zu berichten.

beste Grüße!



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