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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
GARANTIE
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 29.09.2014 - 09:43

c.magel aus hessen

sehr geehrte damen und herren,

muß ich innerhalb der zwei jahre garantie der jacketkronen  erneuern lassen oder reicht es den garantieanspruch an zu melden.denn wir fahren drei wochen in den urlaub und da wäre ich mit dem oberkiefer 1 woche über der garantiezeit.möchte aber jetzt 4 tage vor urlaubsbeginn nicht anfangen.ich hatte von anfang an den sitz  der kronen bei meinem zahnarzt reklamiert da er aber meinte das das viel arbeit wäre,habe ich nichts unternommen,da er schon so viel stress hat.da jetzt aber die neuen oben und unten überhaupt nicht zusammen passen und durch den fehlsitz oben was gekracht ist,muß ich doch was machen lassen.das sind schon die dritten kronen,die vermurks wurden.zweimal der ganze oberkiefer und einmal der ganze unterkiefer.bin mit den nerven am ende,da angstpatient.am liebsten würde ich von dem techniker schmerzensgeld verlangen,wie kann er drei mal falsche brücken abliefern.mein zahnarzt hat nach dem einsetzten immer stundenlang geschliffen das es so einigermaßen mit dem biss klappt.immerhin habe ich alles in allem ca.25.000 euro bezahlt und kann nicht kauen.

mit freundlichen grüßen

 

c.magel


Hallo C. Magel,

stellen Sie noch vor Ihrem Urlaub bei der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer einen Antrag auf Schlichtung wegen Schlechtbehandlung durch Ihren ZA. In diesem Fall  wird immer ein Gutachten erstellt. Fair wäre es, auch Ihren ZA davon zu unterrichten. Auch Ihrer Kasse können Sie den Mangel vortragen. Auch in diesem Fall muss begutachtet werden.

Viel Erfolg wünscht Rainer Littinski aus Magdeburg

 



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