Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Festzuschuss der Krankenkasse
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 03.09.2014 - 12:28

Emmy aus ...

Sehr geehrte Zahnärzte, sehr geehrter Herr Dr. Roos,

bezugnehmend auf meine Frage vom 01.09.2014 (siehe dort unter "Zahnersatz"), habe ich eine weitere Frage.

Aus welchen Gründen muss ich den an mich, von meiner Krankenkasse, ausbezahlten Festzuschuss an die Kasse zurückzahlen, wenn ich ein Mängelgutachten durchführen lasse?

So werde ich ja nochmals "bestraft"! Einerseits der Zahnersatz, welcher nicht passt, andererseits diese Rückzahlung. Das kann ich nicht verstehen.

Könnten Sie mir bitte mit einer Erklärung, wann und warum ich zahlen muss, weiter helfen?

Danke für Ihre Bemühungen

Emmy


Guten Tag Emmy,

woher haben Sie die Information, dass Sie den Festzuschuss zurückzahlen müssen? Es geht um den Honoraranteil, der dem Zahnarzt ausbezahlt wurde, den er im Mängelfall ggf. wieder an die Krankenkasse zurückzahlen muss. Alles andere müssen Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

Mit freundlichen Grüßen 

 



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