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Thema:
DVT - Kostenübernahme
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 17.04.2013 - 12:16

Klärchen aus SH

Gemäß SGB V § 13 Abs.2 soll es in speziellen Fällen (rechtfertigende Indikation) die Möglichkeit geben, dass für ein DVT die Kostenübernahme im Rahmen der Kostenerstattung als einzelne veranlasste Leistung durch die GKV erfolgen kann.
 
Dazu soll es auch ein entsprechendes Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums geben?!
 
Wer kann helfen?



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