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Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
Durch Implantatsetzung Nachbarzahn verletzt
Anzahl der Beiträge: 5

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erstellt: 19.08.2013 - 14:48

Marylou aus München

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bräuchte bitte Ihre Einschätzung zu folgendem Sachverhalt, der mir leider widerfahren ist.

Mir wurde an einer Stelle im Oberkiefer rechts (ich glaube am Vierer) ein Implantat gesetzt. Dies wurde so schief eingefügt, dass dabei die Wurzelspitze des Nachbarzahns (Dreier) beschädigt wurde und ich seitdem (13. Juni) bei Berührung Schmerzen habe. Seitdem wackelt der Zahn auch! Eine Vitalitätsprüfung vor 5 Wochen ergab, dass der Zahn keine Kälte mehr spürt, aber sehr klopfempfindlich ist, was auf eine dauerhafte Schädigung hinweist. Der Zahn wurde ausgeschliffen, damit er nicht ständig Berührung mit dem unteren Zahn hat und dadurch schmerzt. Eine Wurzelbehandlung habe ich erst mal abgelehnt und kaue seit 13. Juni nur links, da ich hoffte, der Nerv könnte sich regenerieren. Leider ist die Situation aber unverändert.
Ich bin natürlich erbost, dass mir ein kerngesunder Zahn zerstört wurde, den ich mit 3 festen Zahnspangen mühevoll in die Position gezwungen habe, in der er sich heute befindet. Noch dazu so weit vorne, also ein dauernd sichtbarer. Deshalb habe ich mal in Form einer Voranfrage/Erstberatung unserer Rechtschutzversicherung bei einem Anwalt angerufen und mich ganz grob beraten lassen. Dieser meinte auf Grund meiner Schilderung, ich solle ein Gutachten erstellen lassen und bekäme wahrscheinlich eine vierstellige Summe Entschädigung/Schmerzensgeld.
Das Gutachten (ich schätze mehrere hundert Euro) müsste ich selbst bezahlen, dann einen Anwalt aufsuchen und das ganze Procedere in Gang setzen...
Vorher wollte ich Sie bitten, ob Sie mir Ihre Meinung dazu geben würden und ob Sie meinen, dass das Sinn macht.
Hat der Zahnarzt richtig gehandelt und kann das einfach passieren? Steht ja angeblich im Aufklärungsbogen.
Oder hätte man an einer solch schmalen Stelle gar nicht implantieren sollen/dürfen? Da haben sich ja die Zahntechniker schon immer schwer getan, mir ein Mini-Zähnchen zu formen, das (als Brücke, die am hinteren Zahn fixiert war) in die Lücke passt.
Wenn man an einer solch schmalen Stelle implantiert, sollte man- so habe ich gelesen- den Fortschritt des Einsetzens durch mehrmalige (digital?) Röntgenbilder überwachen- was nicht geschah, nur einmal vorher und einmal hinterher. Ansonsten sei immer der Zahnarzt schuld.


Der verursachende Zahnarzt (der übrigens immer zu mir sagte, eine Implantatssetzung sei "ein Kindergeburtstag"!, weil ich eigentlich gar keines wollte, da die alte Lösung ja wunderbar gehalten hatte), also dieser Zahnarzt, den ich darauf ansprach, meinte, das könne immer mal passieren. Er biete mir an, den Zahn kostenfrei wurzelzubehandeln und auch alle weiteren Schritte , die durch seinen Eingriff verursacht wurden (z.B. wenn der Zahn schwarz würde und eine Krone bräuchte) ohne Kosten für mich vorzunehmen. Es bliebe natürlich mir überlassen, ob ich einen Prozess anstreben möchte, aber er meinte, es sei höchst unwahrscheinlich, ob man durch das Gutachten sein Verschulden nachweisen könne, das würde 3 Jahre dauern, ich hätte wenig Chancen und würde am Ende vielleicht höchstens 1000 Euro bekommen.

Was meinen Sie? Was würden Sie machen, wenn es Ihr Zahn oder einer Ihrer Lieben wäre? Leider kann man keine Bilder anhängen. Ich bin nämlich im Besitz der Röntgenbilder vorher und nachher- vielleicht kann ich diese irgendwie anders durchleiten, dass Sie sich dadurch einen Eindruck verschaffen können?

Ich würde Ihr Urteil gerne meiner persönlichen Entscheidung zu Grunde legen, ob ich einfach ruhig bleibe u. den Zahn richten lasse oder ob ich einen Gutachter und einen Anwalt bemühe und ein Verfahren anleiere (für das ich eigentlich weder Lust noch Nerven habe).
Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir Ihre Einschätzung mitteilen würden. Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße,

Marylou


Sehr geehrte Marylou,

dies ist eine ernstzunehmende Komplikation. Mittels 3-D-Rönttgendiagnostik (DVT) läßt sich die Situation bildlich darstellen. Ein Gutachten können Sie sich ersparen, weil ein Richter -sofern es zu einem Prozeß kommt- selber einen Sachverständigen beauftragen wird. Sie wissen, auf hoher See und vor Gericht sind wir alleine in Gottes Hand..

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg


Fehler können immer passieren. Ich rate Ihnen, sich außergerichtlich mit Ihrem ZA zu einigen. Richter neigen in solchen Fällen häufig dazu, einen Vergleich anzustreben, d.h. sie bekämen 50% der ZA und Materialkosten erstattet. Der Aufwand rechnet sich dann eigentlich nur für Ihren RA. Wenn der Kollege tatsächlich von Kindergeburtstag gesprochen hat, so wird die Wurzelbehandlung wohl auch eher ein Ringelreim. Versuchen Sie eine Einigung mit Ihrem ZA anzustreben und suchen sich einen Kollegen mit Knowhow und zu dem Sie das entsprechende Vertauen aufbauen können.

Gruß aus Schenefeld bei HH

Dr. Frank Hansing


Guten Tag,

ich denke, Sie sollten der  Aufforderung Ihrer Rechtsschutzversicherung folgen und eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Noch ist nämlich nicht erwiesen, dass der geschädigte Nachbarzahn durch eine Wurzelkanalbehandlung zu retten ist. Es besteht also die realistische Chance, dass weitere Aufwändungen entstehen werden.Es steht außer Diskussion, dass eine sachgerecht durchgeführte Wurzelkanalbehandlung niemals ein Kindergeburtstag ist, sondern ein hohes Maß an Sachverstand und Sorgfalt erfordert. Wäre ich oder einer meiner Freunde in einer ähnlichen Situation, würde ich a.) den Zahnarzt wechseln b.) einen Endodontologen aufsuchen und mich beraten lassen und je nach Prognose c.) Klage einreichen.

Viel Erfolg wünscht

R.Roos


erstellt: 26.08.2013 - 12:33

Marylou aus München

Sehr geehrte Herren,

 

ich danke Ihnen sehr, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten und Ihre Sicht auf die Dinge zu schildern.

Mittlerweile hat mein letzter Zahnarzt, ein Freund von mir (,den ich aber leider nicht mehr aufsuchen kann, da ich mittlerweile zu weit entfernt wohne) mir nach Sichtung der Röntgenbilder, die noch in seinem Besitz sind, bestätigt, dass die Lücke viel zu klein war und ist für ein Implantat. Sonst hätte er mir damals schon eines gesetzt. Er hat sogar geäußert, dass das Implantat möglicherweise wieder entfernt werden muss! Also neue, noch schlimmere Sachlage! :-(

Ich bin noch unschlüssig, wie ich vorgehe. Aber zunächst werde ich mal einen Fachmann draufschauen lassen. Wenn das Impantat tatsächlich wieder entfernt werden muss... Nicht auszudenken! Dann ist es -glaube ich- bei mir mit der gütlichen Einigung vorbei.

Nochmals Dankeschön und viele Grüße,

Marylou



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