Patientenforum

Forum: Implantologie

Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.

Thema:
Ausnahmefall nach § 28 SGB V bei Unfall in Jugend?
Anzahl der Beiträge: 2

EineAntwortgeben Eine Fragestellen AlleForenanzeigen


erstellt: 18.04.2012 - 22:14

unbekannter Autor aus ...

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Partner hatte vor 30 Jahren einen schweren Unfall, bei dem u.a. sein Kiefer gebrochen wurde und er mehrere Zähne verloren hat. Die entstandene Lücke wurde im Laufe der Jahre mehrmals überbrückt, zuletzt 2003. Inzwischen ist die Brücke jedoch locker und die betroffenen Zähne und das Zahnfleisch entzündet. Laut Aussage des Zahnarztes sind nun Implantate die letzte Möglichkeit, da für eine neue Brücke keine gesunden Zähne mehr zur Verfügung stehen. Würde er vor dem Hintergrund des Unfalls damals als Ausnahmefall behandelt werden? Vielen Dank!

Nein, das nicht. Häufig gibt es aber nach Unfällen zahlungspflichtige Kostenträger (Unfallgegner, eigene Unfallversicherung, Gemeindeunfallversicherung bei Unfällen in Kindergarten oder Schule, Versicherungen von Sportvereinen etc.), die sich auch heute noch an den Folgekosten zumindest beteiligen müssen, wenn es die Unterlagen noch gibt. Leider etwas Bürokratie!
Gruß, L. Jensen, M.Sc., Seevetal


Login nur für Mitglieder