Forum: Implantologie
Bei Zahnverlust können Ihnen Zahnimplantate mehr Lebensqualität zurückgeben. Wir möchten Ihnen weiterhelfen, wenn Sie Fragen zu Zahnimplantaten haben.
Thema:
Auskunftspflicht des Implantologen?
Anzahl der Beiträge: 5
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erstellt: 23.03.2012 - 19:40
Dirk Reinhardt aus Böblingen
meine Frage betrifft die Berechnung einer Implantationsleistung und den Nachweis für diese Berechnung.
Ich habe von einem hiesigen (renommierten) Kiefernchirurgen zwei Implanate geetzt bekommen - mit internem Sinuslift. Die OP verlief normal (ca. zwei Stunden) und auf meinen Wunsch wurden Sinuslift und Einbringen der Implantate in eine OP vorgenommen. Das Ergebnis ist absolut zufriedenstellend.
Die Gesamtrechnung belief sich über 3600 EUR. Da ich nach Vergleich mit den Kostenvoranschlägen der Meinung war, dass die Rechnung etwas hoch ausgefallen war (ohne die Details dafür benennen zu können) überwies ich 3000 EUR mit der gleichzeitig Bitte um eine Kontrolle und Erläuterung der Rechnung. Meine Zusatzversicherung hatte nun auch Bedarf nach OP-Dokumenten angemeldet, allerdings bisher (und nach mehrmaliger Mahnung) auch ohne jeglichen Erfolg.
Meine Frage: wie kann ich den Chirurgen dazu bringen, diese Dokumentation zu liefern?
Ich weiss heute, dass ich zu früh die Teilzahlung vorgenommen habe und wahrscheinlich ist man mit dem Erhaltenen zufrieden. Tatsache ist, und das haben die Fachleute in der Versicherung bereits festgestellt, dass Berechnungen vorgenomen wurden, die offensichtlich nicht richtig waren, z.B. GOÄ 2732 bei intaktem Kiefer.
Falls diese Frage für dieses Forum nicht geeignet ist, bitte ich um Entschuldigung.
Ansonsten bedanke ich mich bereits jetzt für die Hilfe ehrenwerter Kiefernchirurgen.
Imke
erstellt: 26.03.2012 - 19:55
Anfragen wie die Ihre gehören inzwischen zur täglichen Praxis eines Zahnarztes. Es beginnt mit der Verbeugung vor dem "Fachmann bei der Versicherung", der offensichtlich alles behaupten kann und auf offenes Ohr bei den Versicherten stößt. Und das, obwohl der Sachbearbeiter nur einem einem interessiert ist, nämlich für seine Versicherung Geld zu sparen und den Gewinn zu maximieren. Dem Zahnarzt, der sich mit seinem Einsatz und seiner Kompetenz um die Belange seiner Patienten kümmert, wird unterstellt, seine Rechnung sei etwas hoch.
Die Berechnung der GOÄ 2732 bei einem umfangreichen Kieferaufbau ist in Ihrem Fall wahrscheinlich völlig gerechtfertigt. Also lassen Sie sich nicht vom Sachbearbieter der Versicherung ins Bockshorn jagen!
Auf der anderen Seite kann ich nicht nachvollziehen, weshalb der Kollege die Unterlagen Ihnen nicht zur Verfügung stellt. Er darf sie allerdings ohne das Vorliegen einer Schweigepflichtsentbindung nicht an die Krankenversicherung aushändigen. Außerdem sind manche Krankenversicherungen nicht bereit, den Aufwand für Berichte, das Brennen von CD, die Anfertigung von Kopien und vieles mehr zu honorieren.
Vielleicht lassen Sie sich einen Termin geben und bitten den Kollegen "Auge in Auge" um die fehlenden Unterlagen. Ich bin mir sicher, dann geht es schnell.
Viel Erfolg wünscht
R.Roos
erstellt: 26.03.2012 - 22:16
was mir an Ihrer Schilderung unverständlich ist, ist die Tatsache, warum Ihnen erst "hinterher" die Rechnung zu hoch erscheint? Sie haben doch VORHER einen Kostenvoranschlag erhalten und haben keine rechtliche Grundlage, die Rechnung nach Ihrem "Ermessen" (oder auf Anraten eines "unkompetenten Krankenkassen-Sachbearbeiters") frei zu kürzen?! Sie sind einen sog. "Behandlungs-Vertrag" eingegangen, der verbindlich ist. Kostenvoranschläge sind dafür da, dass man Sie VOR der Behandlung bespricht und sich über Unklarheiten berät und evtl. die Möglichkeit hat ein 2. "Angebot" einzuholen. Wobei man beim Einholen verschiedener Kostenvoranschläge immer bedenken sollte, dass der Preis nicht unbedingt die Qualität und Kompetenzen des Behandlers wiederspiegeln. Was nützt Ihnen eine Ersparnis, wenn der Kollege drei Implantate im halben Jahr setzt und das Implantieren auf einem Wochenendkurs erlernt hat und die Implantate durch viell. Unwissenheit keine gute Prognose haben und Sie diese bei Fehlbelstung etc. in Kürze wieder verlieren?
Freuen Sie sich doch, das alles gut verlief. Ein Sinuslift ist keine so unkomplizierte Angelegenheit, Sie sollten die Fähigkeiten Ihres Implantologen schätzen und nicht mit Fehlinformationen Ihrer Krankenkasse "drohen" - damit verlieren Sie vielleicht einen sehr guten Behandler...
Nehmen Sie den Rat des Kollegen an und lassen sich nochmal einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Praxis geben und die Rechnung erklären.
Freundliche Grüße
Kerstin Jäger
Zahnärztin in Leipzig
erstellt: 27.03.2012 - 08:10
erstellt: 08.04.2012 - 13:45
Dirk Reinhardt aus ...
Eine Bemerkung zu dem Punkt "unberechtigte, ungerechtfertigte" Kürzung der Rechnung. Der Kostenvoranschlag war für zwei zeitlich getrennte OP's: Sinuslift und Einbringung der Implantate. Beides wurde dann in einem Rutsch durchgeführt und vom Arzt vor Beginn der OP mit den Worten kommentiert: " Dann wird's auch billiger für Sie". Nachdem die Rechnung nun genau der Summe des Voranschlages von zwei OP's entsprach, habe ich - sicher sehr laienhaft und noch bevor meine Versicherung den Vorgang bearbeitet hatte - eine "angemessene" Rechnungshöhe ermittelt und überwiesen. Nach meinem kaufmännischen Verständnis kann ich natürlich eine Rechnung immer nur im "Nachhinein" bewerten und auch ein "Behandlungsvertrag" führt nicht zu einer Bezahlverpflichtung - unabhängig davon, was in der Rechnung steht. Da ist diese Rechnung - bitte verzeihen Sie mir den unzutreffenden Vergleich - nicht anders zu behandeln als eine Handwerkerrechnung.
Nachmals vielen Dank für Ihre Hilfe
mfg




