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Thema:
Abrechnung einer Wurzelbehandlung
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 18.06.2011 - 20:57

Frank aus Berlin

Guten Tag,

vor ein paar Wochen war ich wegen Schmerzen beim Zahnarzt, welcher sofort an seinen Kollegen im Nachbarzimmer verwies, der letztlich eine Wurzelbehandlung im betreffenden Zahn durchführte.

Mit einigem Erstauenen erhielt ich am Ende des zweiten Besuchs eine Privatrechnung präsentiert (Begründung: Spezialpraxis, Mikroskope, etc.). Zu keinem Zeitpunkt wurde ich allerdings darauf aufmerksam gemacht, dass die Behandlung nicht zum Leistungkatalog der GKV zählt - ich bin Laie und für mich war es eine ganz normale Behandlung, legte vorher auch die KGV-Karte vor, die eingelesen wurde - und verweigerte die Unterschrift auf der Privatrechnung (ca. 150 Euro).

Der Zahnarzt meinte, dass die interne Kommunikation dann wohl gescheitert ist und er nun 2 Stunden umsonst gearbeitet hätte, da weder der Zahnarzt, welcher die Bestandsaufnahme, noch jener, die Behandlung durchgeführt hat, mich zuvor auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht hatte und auch keine Einwilligserklärung dafür gegeben hatte, weder mündlich noch schriftlich. Er beruhigte mich noch, da ich sichtlich irritiert war und meinte, dass ich keinen Grund hätte, mich zu sorgen.

Gestern erhielt ich nun nach 2 Wochen einen vorausgefüllten HKP, der den Glasfaserstift und die Zahnarztkosten beinhaltet, mit zugehöriger Anlage und Vereinbarung, dass ich die Behandlung wünsche, zu bestätigen mittels Unterschrift.

Da die Behandlung bereits abgeschlossen ist, frage ich mich, ob das nun alles so rechtens ist. Auf dem HKP steht nun GOZ 219 berechnet mit knapp 90 Euro (nach einigem Googlen ist das ein Steigerungssatz von 3,5) + Materialkosten = ca. 110 Euro.
Der behandelte Zahn ist in eine Reihe mit anderen Zähnen, es wäre also durch Extraktion eine Lücke entstanden, was GKV-Leistung wäre.

Da ich keine Unterschrift geleistet habe und zuvor auch keine Zustimmung zur Behandlung über GKV-Niveau (eingelesene GKV-Karte) hinaus gegeben habe, muss ich hier irgendetwas bezahlen?
Müssen solche Dinge nicht grundsätzlich schriftlich vereinbart werden, so steht es zumindest auf den Seiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Bitte um Info, bin mit der Materie doch etwas überfordert, will aber auch keinen unnötigen Aufwand, Ärger, auch wenn ich mich bis dato im Recht sehe.

Lieben Gruß.

Frank

Hallo Frank,
in der Tat ist da einiges schief gelaufen......Privatbehandlungen sollten vorab besprochen werden und dann schriftlich festgehalten werden. Als Patient müssen Sie vorher Ihre Einwilligung zu den geplanten Behandlungen geben und hinreichend über Kosten und geplante Maßnahmen aufgeklärt werden.


Suchen Sie das Gespräch mit dem Kollegen und versuchen Sie "die Kuh vom Eis" zu bekommen. Eine Behandlung auf Kassenkosten sollte möglich sein, den adhäsiven Stift müssen Sie sicher privat bezahlen, es handelt sich aber auch um die beste Versorgung des wurzelkanalbehandelten Zahnes!
 Gutes Gelingen

Dr. J. Scholz, M.Sc. Parodontologie 


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