Patientenforum

Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
5-gliedrige Brücke ohne Gerüstanprobe und ohne Geschiebe
Anzahl der Beiträge: 8

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erstellt: 17.04.2011 - 21:11

Puella aus Norddeutschland

Guten Tag!

Ich bin Privatpatientin und hatte ein Problem mit einem Unterkiefer-6er: WB, WSR, immer noch Probleme.
Ein neuer Zahnarzt meinte im Ersttermin, der müsse raus. Ein Implantat gehe wegen der Vorbehandlungen nicht, es müsse eine Brücke her. Problem: der 5er würde wegen seiner WB eine Brücke nicht tragen können. Er müsse also auch raus. Am Ende des Ersttermins hatte ich dann 3 beschliffene Zähne im Mund (nicht nur 2, wie ich erwartet hatte, auch mein zuvor gesunder Eckzahn war nur noch ein kleiner spitzer Rest). Die zwei zu überbrückenden Zähne wurden dann im nächsten Termin gezogen, die fertige VMK-Brücke kam auf die frische Extraktionswunde.

Dass das mit dem Implantatausschluss Unfug war, dass auch die Ex vom 5er nicht indiziert war, das weiß ich nun leider schon.
Dass die Brücke Hochwasser hat, weil der Kieferkamm nicht abgeheilt war und die Abdrücke noch die intakte Zahnreihe ohne Lücke zeigten, ist mir nun auch schon einleuchtend.

Meine Fragen:

Muss ein Zahnarzt für die Herstellung einer 5-gliedrigen Brücke eine Kieferrelationsbestimmung (Gesichtsbogen) machen?
Und muss man eine Gerüstanprobe vornehmen?
Ist es in Ordnung, die Brücke in dem von der Ex betäubten Gebiet provisorisch einzugliedern - und dem Patienten 2 Wochen später einen Kontrolltermin zu geben?
Ist es bei 5-gliedrigen Brücken notwendig, ein Geschiebe einzuarbeiten?

Ich wüsste einfach gerne mal, was hier als lege artis zu bezeichnen ist. Und - wer legt das eigentlich fest, was lege artis ist?

Ach ja, und noch eine Frage: Der Zahnarzt hat eine Funktionsanalyse samt Aufbissbehelf im HKP aufgeschrieben. Ich habe diese Leistungen aber nicht bekommen und mal nachgefagt. Er sagt nun, er habe das später noch machen wollen. Ich hätte nämlich, als ich zu ihm kam, eine Störung der Okklusionsebene gehabt. Mal abgesehen davon, dass ich das gar nicht wusste - macht das Sinn, bei solch einer Störung Zahnersatz in Form einer 5-gliedrigen Brücke zu fertigen und nach der Brückenversorgung sich dieses Problems zu widmen und eine Funktionsanalyse zu machen? 

Herzlichen Dank für Ihre Antwort sagt

Puella


erstellt: 19.04.2011 - 00:32

Puella aus Norddeutschland

Vielen Dank für Ihre Antwort - und für Ihr Lob!

Nein, ich bin nicht vom Fach, keineswegs: Ich bin beruflich den Sprachen zugewandt und hatte mit Zahnmedizin bisher rein gar nichts zu tun, mal abgesehen davon, dass ich in den letzten 20 Jahren 2x jährlich beim Zahnarzt war und stets artig habe machen lassen, was mir geraten wurde. Wäre ich vom Fach gewesen, tja, dann wäre mir diese Behandlung vermutlich nicht passiert. Und ich denke, auch wenn ich noch gesetzlich versichert gewesen wäre, wäre all das nicht passiert. Denn dann hätte ich vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kosten-Plan bekommen müssen. Und dann hätte ich ja gesehen, dass mir mein feiner Eckzahn auch abgeschliffen werden sollte, und allein aus diesem Grunde hätte ich gesagt: Nein, danke! Ganz im Ernst: Ein Problemzahn - und man geht raus mit so einer Monsterbrücke (die zudem nicht passt). Das war doch ein kleiner Schock.

Also: Ich bin nicht vom Fach, das, was sich vielleicht danach anhören mag, ist das, was ich mir im Internet zusammengesucht habe, weil mir die Behandlung schließlich so über die Maßen sonderbar erschien. Ich und mein gesunder Menschenverstand finden die Ausführungen des Zahnarztes widersprüchlich, besser gesagt, sie sind für mich nicht nachvollziehbar.

Auf die Notwendigkeit (oder doch nicht?) einer Kieferrelationsbestimmung z. B. wurde ich lediglich durch ein Foto auf einer Website aufmerksam, das einen Patienten mit angelegtem Gesichtsbogen zeigte. Dass das bei mir nicht gemacht worden war, das kann ich genau sagen; bei mir gab es nur zwei Abdrücke. Allerdings hatte ich zunächst gedacht, dass die im HKP, den ich dann nach der ersten Sitzung per Post erhalten hatte, aufgeführten Positionen zur Funktionsanalyse genau eine solche Gebissregistrierung seien. Aber das ist ja gar nicht so. Bezüglich des Aufbissbehelfs hatte ich zunächst gedacht, das habe etwas mit dem Abdruck zu tun - bis ich wiederum per Internet herausfand, dass das eine Schiene ist. Der Zahnarzt erklärte mir dann, dass er eine Funktionsanalyse nach der Behandlung noch machen wolle, da ich zu Behandlungsbeginn eine Störung in der Okklusionsebene gehabt hätte. Naja, und da ich genau diesen Zusammenhang nicht beurteilen kann und dazu auch nichts finden konnte, nutze ich die schöne Möglichkeit, hier meine Fragen zu klären. Ich würde die Zusammenhänge einfach gern verstehen - wenn man zu meinen Fragen denn überhaupt eindeutlige Antworten finden kann und nicht der eine es so sieht und der andere anders ...

Über eine Antwort würde ich mich freuen - danke sehr!

Puella





Sehr geehrte Puella,
zu Ihren Fragen:
1. Ein Gesichtsbogen ist nicht absolut und um jeden Preis zwingend erforderlich; es kommt auf die individuelle Situation an.
2. Eine Gerüstanprobe ist eigentlich nicht erforderlich: entweder die Arbeit paßt, oder nicht. Eine Gerüstanprobe ist hauptsächlich für den Zahntechniker ein Kontrollschritt, bevor er die Porzellanverblendung aufbrennt.
3. Die frische Extraktionswunde wird durch die neue Brücke nicht alteriert. Deswegen der provisorische Befestigungszement, damit nach einiger Zeit die Brückenunterseite im Labor aufgebrannt werden kann.
4. Ein Geschiebe kann gewisse Vorteile haben, bewiesen ist das aber (leider) nicht.
Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg

Guten Morgen Herr/Frau Puella,
Ihre Fragen sind durchaus berechtigt - doch leider ohne Behandlungsunterlagen schwer zu beantworten.
Z.B. kann eine 5-gliedrige Brücke auch ohne Geschiebe verwendet werden, wenn es die richtigen Zähne betrifft, die Einschubrichtung passt und das Gerüst cad-cam gefräst ist.
Ob die Zähne raus mussten ??? Das kann nur ein Gutachter beurteilen, der alle Unterlagen und die gesamte Behandlungsgeschichte kennt.
Ob die Funktionsanalyse und Funktionstherapie wann und wie und ob überhaupt, das geht nur nach Einsicht des Funktionsstatus.
Ich denke, Ihre Fragen kann eigentlich nur ein Sachbearbeiter bei der Krankenkasse so einfach beantworten. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie ohne Zahnmedizinstudium und ohne eigene Erfahrungen alles wissen und können - wie manchmal in der Politik auch.
Gruss
Dirlewanger

erstellt: 19.04.2011 - 18:23

Puella aus Norddeutschland

Besten Dank für Ihre Antworten!.

Viel schlauer bin ich nicht geworden - aber es stimmt natürlich, sich so aus der Ferne zu äußern, ist nicht leicht.

Die Zähne sind 38, der genau an Position 37 aufgerutscht war, bis 33.

Ich entnehme der Bemerkung zur Funktionsanalyse aber mal, dass die Aussage des Zahnarztes eher ein wenig unsinnig ist. Denn: Einen Funktionsstatus hat er doch gar nicht gemacht. Es wurde vor der Behandlung nicht festgestellt, dass ich eine Okklusionsstörung habe, es wurde weder untersucht noch mir mitgetelt. Mein Vorbehandler hat eine solche auch nie bemerkt, ich selbst auch nicht. Zudem hatte ich keine Gelenksbeschwerden oder Kopfschmerzen etc. Naja, insofern wundere ich mich über die Kosten und die Aussage jetzt, das solle noch gemacht werden ... Wieso steht außerdem schon fest, dass ich eine Schiene bekomme? Naja, also ich finde es zumindest sonderbar.

Die Brücke passte übrigens nicht und wurde derart beschliffen, dass nun auf der gesamten Länge keine Okklusion mehr besteht. (Das war aber, als der Zahnarzt die FA-Geschichte in den HKP schrieb, ja noch gar nicht abzusehen gewesen.) Die Zahnbögen sind zum Teil ganz weggefräst, die Schleifspuren sind noch da, weil er es erst später polieren wollte. Außerdem hängt die Zunge immer auf der ganzen Seite zwischen den Zähnen von OK und UK, ich habe das Gefühl, die Brücke ragt stark über die Oberkieferzähnen hinaus in den Mundraum hinein. Ich brauche also auch noch eine neue Versorgung ... Neue Behandlung, neue Kosten ...

Was war noch? Zungennerv verletzt, Alveolitis und so lustige SMS wie: 7 IBU 400/Tag ist drei Tage post OP völlig normal. Und: Ein Antibiotikum wirkt erst nach der 4. Tablette. Notärzte, die wegen der Brücke nichts machen wollten, ein Zahnarzt, der sie schlicht nicht ruskriegte und dann über die Weihnachtstage zwar über seiner Praxis wohnte, aber für mich nicht mehr zu erreichen war, von diesen SMS mal abgesehen. Ach ja, Verletzung der Schweigepflicht ...

Versteckte Kamera? Schön, wenn es so wäre.

Mit freundlichem Gruß

Puella


Hallo Frau Puella,
die Geschichte ist kein Ruhmesblatt für den Zahnarzt - so wie sich das anhört; und wir können das nur bedauern.
Die Anfertigung einer Brücke von 38-33 bedarf einiger Vorbereitungen wie Untersuchung von Muskulatur und Gelenk. Zeigen sich da Störungen, sollte eine genauere Untersuchung stattfinden und über den Funktionsstatus dokumentiert werden.
Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, scheinen mir die Einsichten etwas spät zu kommen.
Wenden Sie sich bitte an die Zahnärztekammer Ihres Bundeslandes und lassen Sie sich einen in Funktionstherapie erfahrenen Kollegen empfehlen. Der soll mal anschauen, was gemacht werden muss ...
Das Problem bitte nicht hängen lassen, es sollte sich nicht Richtung CMD chronifizieren.
Gruss
Dirlewanger

erstellt: 20.04.2011 - 14:35

Puella aus Norddeutschland

Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Dr. Dirlewanger.

Tja, an die Kammer habe ich mich gewandt, die sind aber leider so ein wenig auf Seiten des Zahnarztes, wir haben uns doch sehr gewundert, was da passiert.

Ich habe nach wie vor keine KG-Beschwerden, von einer CMD ganz zu schweigen. Wegen der Nonokklusion der Brücke hat mir ein anderer ZA einen Aqualizer verschrieben, damit habe ich keine Kopfschmerzen mehr, wie sie vier Wochen nach Einsetzen der Brücke bzw. dem Superbeschliff einsetzten. Ich hatte auch nie ein Okklusionsproblem, das sagt der ZA - da bin ich mir ganz sicher - nun nur, im seine Leistungspunkte im HKP zu rechtfertigen. Hätte ich ein solches Problem gehabt, hätte er die Brücke in der Tat nicht bauen dürfen, ich habe gerade in einem Buch für ZÄ gelesen, dass die Behandlung der Mundhöhle vor Fertigen einer Prothetik vorbereitet sein muss - dazu gibt es sogar ein BGH-Urteil.

Naja, die überhöhte Abrechnung ist das am wenigsten Schlimmste. Schlimm war diese Behandlung, die 5 Zähne eingeschlossen hat, wo sie nur 1 Zahn hätte betreffen müssen. Gesunde Zahnsubstanz fiel zum Opfer, das ist bitter. Und unschön ist es, ja ganz besonders unschön, bei Nachlassen der Betäubung zu merken, dass der Zahnarzt mehr Zähne beschliffen hat, als erwartet. Und dann schließlich von anderer Seite zu hören, dass man sehr wohl EIN Implantat hätte setzen können usw. usf.

Und sich nun anhören müssen, man habe die Behandlung zu früh abgebrochen - das ist noch bitterer. Ich lerne gerade: Wer frech lügt, gewinnt.

Einen Bekannten habe ich, von dem ich später zufällig gehört habe, dass auch er bei diesem ZA zwei Zähne eingebüßt hat, was Nachbehandler als Fehler eingestuft haben. Die vom ZA vorgetragene Indikation zur Ex? Sie verschlug mir schlicht die Sprache ... Aber, die Kammer interessiert das alles nicht wirklich. Schade, einfach schade.

Wie auch immer das ausgeht, Blick nach vorne - ich muss mir einen neuen Zahnarzt suchen, was mir nun nicht leicht fällt - obwohl ich gar keind Angstpatientin bin ... war ...

Schöne Ostern allerseits wünscht

Puella


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