Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Forum: Endodontologie

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Thema:
Zahnentfernung
Anzahl der Beiträge: 2

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erstellt: 24.03.2024 - 11:35

Unbekannt aus ...

Hallo,

Ich hatte vor 5 Monaten eine Wurzelbehandlung, der Zahnarzt machte hierbei nur eine einzige Röntgenaufnahme und zwar nach der Behandlung mit eingesetzten Glasfaserstiften.

Nach der Behandlung hatte  ich  starke Schmerzen, Zahnarzt meinte ich sollte ibus einnehmen auch noch nach einer Woche starken Schmerzen und er meinte der Druck würde sich auch noch abbauen,

im Laufe der dritten Woche war der Schmerz besser, aber der Zahn fühlte sich nicht richtig an, es war ein ständiges Missempfinden, elektrisierendes Gefühl vorhanden.

er  schickte mich dann zwei Monate später zur Wurzelspitzenresektion. Der Kieferchirurg meinte aber nur, es ist kein Erfolg mit einer wsr gesichert, ich solle mir überlegen ob ich nicht gleich den ganzen Zahn entfernen will.

Um es kurz zu halten wurde mir der Zahn von einem anderen Kieferchirurgen letzendlich 5 Monate nach der wb nach einer Entzündung und Fistelbildung gezogen,

Erst danach  habe ich das ersten Röntgenbild angeschaut und darauf eine Perforation der Wurzelspitze mit dem Glasfaserstift entdeckt, man sieht die Spitze über die Wurzel ragen.

Jetzt die Frage: das ist doch eindeutig ein Behandlungsfehler der nicht zugegeben wurde?

über eine kurze Einschätzung würde ich mich sehr freuen,

Mit freundlichen Grüßen B.

 

 


Guten Tag,

ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann meist nur über ein Gutachterverfahren und/oder vor Gericht entschieden werden. Wenn ein überstopfter Stift der Chirurgen veranlasst, über den Erhalt des Zahnes nachzudenken, kann das zwei Gründe haben. Als erstes kann die Zahnsubstanz so geschädigt sein, dass keine prothetische Versorgung langfristig sinnvoll ist. Als zweites MUSS klar sein, dass ein Arzt bei keiner ärztlichen Leistung Erfolg schuldet, sondern nur sorgfältiges Vorgehen im Rahmen des medizinisch Sinnvollen und Machbaren. Daher wird regelmäßig auch über Behandlungsmisserfolge aufgeklärt.

Grüße

R. Roos



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