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Forum: Endodontologie

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Thema:
Endodontologie Rechnung - 2040 Anlegen von Spanngummi
Anzahl der Beiträge: 6

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erstellt: 07.10.2021 - 22:50

Radfahrer1122 aus Bayern

Bei der Rechnung einer Wurzelbehandlung wo ich auf ausdrücklichen Wunsch auf Kofferdam bestanden habe steht folgendes

Region 27, Nr. 2040, Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, Faktor 3,5,   12,80 Euro   Erl: 3

3: Überdurchschnittlicher Schwiedrigkeitsgrad wegen extrem tiefliegendem Defekt, der das subgingivale Anlegen des Codderdams erschwert

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Der Spanngummi war in unter 30 Sekunden angelegt. Es wurden auch so Wachs-Stücke da angebracht.  Welche Rolle spielt ein "extrem tiefliegender Defekt", wenn da keine Kariesbehandlung z.B. tief am Zahnfleischrand erfolgte, sondern nur oben ein provisorisch geschlossener Verschluss eröffnet wurde um die Wurzelbehandlung vom letzten mal fortzusetzen?

 

Region 27, Nr. 2420 Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, Faktor 3,5, Anzahl 6   82,68 Euro   Erl: 1

1: Erhöhter Zeitaufwand wegen mehrminütige Einwirkzeit der EDTA Lösung

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Mit Anzahl 6 gehe ich davon aus dass diese Behandlung bei der ersten und bei der finalen zweiten Sitzung erfolgte. Unter "mehrminütige Einwirkzeit" verstehe ich, dass diese EDTA Flüssigkeit in die  Kanäle gegeben wird und man paar Minuten einfach nichts macht und das einwirken läßt. An Behandlungspausen kann ich mich nicht erinnern. Es wurde ständig mit den Elektrofeilen gebohrt bzw. mit einer Spritze der Kanal kurz gespült bis da weiter gefeilt wurde. Denkbar wäre das an einem Kanal rumgebohrt wurde während an den zwei anderen das Zeug einwirken konnte, aber wo ist da dann der Erhöhte Zeitaufwand, den man ohne das Zeug nicht hätte? An allen drei Kanälen gleichzeitig feilen klingt extrem unwahrscheinlich.

 

Region 27, Nr. 2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals, Faktor 3,5, Anzahl 3, 41,34 Euro, Erl 2

2: Erhöhter Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad wegen Abzweigung im Kanalverlauf

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Bei zwei Kanäle flutschte das Ding problemlos durch, beim dritten habe ich gespürt wie diese Songe sehr zäh durch den Kanal und eine Kurve ging.

Müsste da die Abrechnung nicht lauten  2 x einfache Längenmessung Faktor 2,3  und nur 1 x 3,5

 

Ich habe mit dem Rechnungsbetrag selbst kein Problem aber bei dem lesen der drei Begründungen warum es mit 3,5 abgerechnet wird, fühl ich mich schon verarscht.

Ich werde da jetzt bei dem Zahnarzt kein Fass aufmachen aber frage mich, ob ich im Prinzip recht hätte oder Faktoren übersehe von denen ich nichts weiß.

 

 


Guten Tag,

Sie scheinen ein komplizierter Mensch zu sein. Allein die Zahl der Anfragen zu einer Behandlungssequenz ist schon auffällig. Anstatt sich zu bedanken, dass eine erfolgreiche Behandlung zu einem bestimmten Preis erfolgte, scheinen Sie bewusst nach Haaren in der Suppe zu suchen. Wenn Sie Probleme mit der Rechnungsstellung haben, können und sollten  Sie  die nur mit demjenigen klären, der die Rechnung erstellt hat. Ein Außenstehender wird nicht in der Lage sein, Ihre Angaben oder die des Behandlers  zu verifizieren.

Grüße

R. Roos

 


Hallo Radfahrer,

alle Positionen sind ordentlich begründet und rechtfertigen somit diese Sätze.

Bei einem dreiwurzeligen Zahn sind die Positionen alle nachvollziehbar.

Es klingt auch nach einer professionellen Behandlung, da können sie nur froh sein, dass wohl ein kompetenter Arzt zugange war.

Bei Fragen bezüglich der Rechnungstellung, sollten sie immer den Behandler aufsuchen, der kann ihnen bestimmt besser als wir hier, dies zu klären.

Mit freundlichen Grüßen 

A. Arenas


erstellt: 09.10.2021 - 21:46

Radfahrer1122 aus Bayern

Ich danke für die Antwort, auch wenn es nicht unbedingt dass war, was ich gern gelesen häte. Mit der Zahnarztbehandlung bin ich im grunde eher unzufrieden. Auf die genannten Posten habe ich selbst drängen müssen, weil der ZA eigentlich kein Kofferdam verwenden wollte und nach seinen Aussagen auch die elektrische Tiefenbestimmung nicht oft anwendet. Der Zahn wurde schon bei der zweiten Sitzung wurzelgefüllt obwohl ich während der Aufbereitung und Wurzelfüllung beschwerden hatte, eine Woche der Zahn beim erneuten erneuern der Zahnfüllung beim bebohren leichte beschwerden machte. Nach meinem Eindruck einfach alles nur "schnell schnell".

Ich habe psychisch eine Schizoide-Neurose... denken und gefühle sind da gespalten und bilden keine Einheit. Ursache ist eine frühkindliche gestörte ausgeprägung des Ur-Grundvertrauen z.B. zur Mutter, Resultierend Angst vor Nähe, größtmöglicher Wunsch nach Unabhängigkeit welche sich etwa während der Pupertät dann richtig herauskristalisiert und die Personen "negativ" auffallen. Nicht zu verwechseln mit Schizophrenie.

Ich werde Sie nicht mehr weiter mit meinen Fragen belästigen und verbleibe mit besten Grüßen aus dem kalten Bayern.


Hallo Radfahrer,

das sollte als Resümee nicht gezogen werden, sie fragen, wir antworten, aber eben fachlich und nur mit Hilfe dessen, was sie beschreiben.

Ein Professor auf der Uni meinte mal, und da gebe ich ihm noch heute Recht, am Telefon und durch die Hose, gibt es keine Diagnose.

Wir waren alle nicht bei der Behandlung dabei, sodass es schwierig ist eine Beurteilung abzugeben.

Rein formell  ist alles erfüllt, ob mit nötiger Sorgfalt, kann aus der Entfernung nicht nachvollzogen werden.

Beobachten sie ihren Zahn ob er nach ein bis zwei Wochen Ruhe gibt, bei starken Entzündungen kann schon noch eine leichte Schmerzsensation erstmal bleiben, die dann aber verschwinden sollte.

Ihre Frage bezog sich jedoch eher auf die Rechnungsstellung, da sollten sie auf jeden Fall ihren Behandler konsultieren.

Ich hoffe ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen 

A. Arenas


 Begründungen  an sich sind fragwürdig und müssen für die Kasse logisch klingen. Meist dient es nur dazu, den Preis zu bekommen, der Kosten und Gewinn abdecken muss. Der Durchschnittssatz 2,3 ist auf der Kalkulationsbasis von 1996 festgezurrt. Will der Zahnarzt mehr -und das muss er - wird er zum Begründungsmonster gemacht.

Sie bringen Ihr Auto in die Werkstatt. Die verlangt logischerweise  mehr als für dieselbe Leistung in 1996. Keiner verlangt von der Werkstatt Begründungen für die Preissteigerung. Nur den Zahnarzt darf man zum Schwindeln zwingen, will er überleben. 

75% meiner Begründungen sind Schwachsinn.

Ein Zahnarzt, der an einem oberen Molaren sich solche Mühen gibt, dürfte eigentlich pauschal 4,0 flachen Satz verlangen dürfen, ohne dass er sich dafür rechtfertigen muss.



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