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Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Gewährleistung Füllunge
Anzahl der Beiträge: 4

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erstellt: 10.02.2024 - 22:12

Benjamin aus Berlin

Hallo,

mir wurden vor 3 Wochen 2 Zähne gerichtet, heißt gebohrt und Kunststofffüllungen gemacht. Ich habe pro Zahn 45 Euro bezahlt. Einer der Zähne hatte vorher eine Amalgamfüllung (schon seit über 10 Jahren) nach dem austauschen der Füllung hatte ich aber schmerzen. Die Schmerzen wurden nicht besser, beim erneuten überprüfen, stellte die Zahnärztin fest das der Nerv am absterben sei und ich nun eine Wurzelbehandlung bräuchte. Da müsste ich allerdings 90 Euro dazu bezahlen oder 190 für das maschinelle Verfahren. Meine Fragen:

 

Muss ich die erneute Füllung bei der Wurzelbehabdlung nochmal bezahlen oder greift da die 2 Jährige Gewährleistung? (Da ich dafür ja schon vor 3 Wochen bezahlt habe).

Warum hat der Zahn nach der neuen Füllung plötzlich Probleme gemacht oder war am absterben, obwohl vorher null Probleme bestanden? Habe ich da einen Anspruch auf Kostenübernahme vom Zahnarzt, da die Wurzelbehandlung ja nur durch den Tausch der Füllung (ihrer Meinung nach notwendig) notwendig wurde?

Ist der Eigenanteil bei der Wurzelbehandlung ein fairer Preis? Ich hatte schon mal eine Wurzelbehandlung nur ist das schon sehr viele Jahre her. Dort musste ich nichts bezahlen.

 

Danke schon mal!


Guten Tag,

die meisten ärztlichen Leistungen sind Dienstleistungen, die keiner Gewährleistung unterliegen. Da es sich bei Zähnen nicht um Werkstücke handelt, sondern um lebendes Gewebe, kann es auch bei bester Sorgfalt zum Misserfolg kommen. Die Leistungen müssen aber nach den Regeln der Kunst erbracht werden, aber Sie müssten beweisen, dass dies nicht der Fall ist.  Der Preis für die Wurzelbehandlung oder die Füllung ist äußerst günstig.

Grüße

R. Roos


erstellt: 12.02.2024 - 02:47

Benjamin aus ...

Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort. :)


erstellt: 12.02.2024 - 03:02

Benjamin aus ...

Ich dachte nur, da die Wurzelbehandlung in dem Fall von der GKV abgedeckt ist, wäre quasi die "standardwurzelbehandlung" kostenfrei und nur für Zusatzleistung muss ich einen Eigenanteil bezahlen, daher die Frage.



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