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Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Aufbewahrungsfrist Situationsabdruck Brücke
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erstellt: 12.12.2023 - 13:05

Sieglinde aus Hessen

Leider musste eine hochwertige Zahnbrücke nach Monaten in einer anderen Praxis wieder entfernt werden. Hatte davor eine jahrelang gut sitzende Brücke die an einem Zahn leider locker war.  Gutachten stellte kein Mängel fest und das inzwischen eingegliederte Langzeitprovesorium wurde privat abgerechnet. Da ich damit nicht wirklich glücklich bin möchte ich dieses Zahnthema wieder endgültig versorgt wissen, da auch auf der anderen Seite TK gemacht werden sollen. 

Meine Frage wäre: Wie lange muss der Situationsabdruck der alten Zahnbrücke vor der Eingliederung der unpassenden Zahnbrücke aufbewahrt werden? Laut verantwortlicher Praxis wurde diese ebtsorgt, trotz goldener Krone und man gab mir nur einen Stick mit Bildern die nach der Entfernung der alten Zahnbrücke die Zahnstümpfe gescannt anzeigt. Bei der neuen Praxis möchte ich gern wieder eine Entversorgung machen lassen, nur wird es für den Zahnarzt schwieriger weil er eben diesen Gebissabdruck vom Anfang nicht hat. Meine Krankenkasse rät mir zu privatrechtlichen Schritten, hat man damit überhaupt eine Chance oder reichen die Bilder der gecannten Zahnstümpfe, laut verantwortlicher Praxis aus?


Guten Tag,

normalerweise müssen Situationsabdrücke (das sind nicht Präparationsabdrücke) 10 Jahre aufbewahrt werden, so sie denn gemacht wurden. Falls keine da sind, hat eine Klage wenig Sinn. Ich rate dazu, ein Provisorium anzufertigen, das dem gewünschten Endergebnis sehr nahe kommt. Wer kein schönes Provi hinbekommt, wird auch eine definitive Versorgung nur zufällig gut gestalten.

Grüße

R. Roos 



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