Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Zahnarzt hat kein Zuschuss beantragt
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 26.06.2023 - 17:29

Binie aus Niedersachsen

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir sollen / müssen 4Frontzähne 42,41,31,32 (Kronen sind 32 Jahre alt ) gezogen werden ,da mir leider der 42 er abgebrochen ist.

Bei den anderen drei Zähnen sind auch Entzündungen vorhanden ,die ich schon über ein  Jahrzehnt habe ( ich würde sagen kronisch ) Bei den 41 ,31 ,32  vor über dreißig Jahren bereits eine Wurzelbehandlung sowie eine Wurzelspitzenresektion . 
 Jetzt habe ich von meinen Zahnarzt einen Heil-Kostenplan erhalten . Es ist eine Zirkonoxid-Brücke vorgesehen die an den Zahn 43 kw Zahn 33kw befestigt werden soll, Antrag für die beiden Zähne wurde gestellt  und einen Zuschuss für die beiden genehmigt .(Kv,Kv) Befund 1.1 und 1.3 Anzahl 2 und 2. Beim Provisorium unter Bemerkungen (bei Wiederherstellung Art der Leistung ) steht Uk Interimsprothese 5.2 Uk Anzahl 1. Bei Zahn 46 steht ein f(Befund) dann Unter R ein E  was aber im Heil- Kostenplan bei der interimsprothese  nur steht  nicht in dem anderen Heil - Kostenplan .

Könnte man bei den Vierererklärung nicht zumindest 2.4 erhalten ?

Auf dem  anderen Heil -Kostenplan was am Ende gemacht werden soll steht oben unter Bemerkung : Zirkonbrücke /GB /Kein Anspruch auf FZ 3.1 , da Lücke 46 erst später versorgt wird , habe meinen Zahnarzt nie gesagt das ich den machen lassen möchte / jetzt jedenfalls noch nicht / oder muss er ein E beim 46 automatisch hinsetzen da er im Unterkiefer fehlt .
 

Bekomme ich jetzt keinen Zuschuss für die vier  da mir unten ein Zahn fehlt ?

Oder hat er es nur vergessen zu beantragen ? Ich kann erst nächste Woche  beim meinem  Zahnarzt nachfragen / Urlaub 

Ich freue mich sehr über Antwort 

Mit freundlichen Grüßen Binie 

 


erstellt: 27.06.2023 - 12:51

unbekannter Autor aus ...

Guten Tag,

da haben Sie sich viel Mühe gemacht, das Formular zu durchforsten und zu analysieren. Die ganzen Angaben sind weitestgehend automatisiert und standardisiert.  Grundsätzlich sind wir Zahnärzte verpflichtet, gegenüber der Kasse eine Gesamtplanung (also für ALLE prothetischen Aufgaben) durchzuführen. Danach richtet sich dann der Festzuschuss der Krankenkassen. Es ist möglich, einzelne Versorgungen ausdrücklich zu verschieben, wenn sie nicht zeitgleich realisiert werden können. Aus dem Befund errechnet eine Software automatisch den Festzuschuss, der auf dem Antrag ausgewiesen wird. 

Ich habe die Situation mal durch unser Planungsprogramm laufen lassen. Dort haben Sie Sie neben 2x1.1. und 2x1.3. Anspruch auf 3.1., was ohne die Anmerkung Ihres ZA (..kein Anspruch)  zu erreichen wäre. 500 Euro sind auch nicht nichts. 2.4. ist ausgeschlossen bei mehr als 4 fehlenden Zähnen im Kiefer..

Sprechen Sie noch einmal mit Ihrem Behandler.

  Grüße

R. Roos


erstellt: 03.07.2023 - 14:44

Binie aus Niedersachen

Guten Tag, 

habe jetzt mit meinem Zahnarzt / abrechnungsabteilung gesprochen.

Sie hatte noch mal bei der Krankenkasse für mich angerufen,da ich ihr sagte dass die Krankenkasse meinte ich hätte einen Anspruch 

sie wurde  von der Dame weiter geleitet  da sie das nicht beantworten konnte.Falscher Ansprechpartner ? !)

Dort wurde  dann gesagt das ich keinen Anpruch auf 3.1 habe da  der 46 Fehlt .

Da fragt man sich , zwei sagen ja und der dritte nein 

Gruß 

Binie

 



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