Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Forum: Zahnersatz

Durch Zahnerkrankungen oder Unfällen können Zähne verloren gehen. Wir geben Hinweise und Entscheidungshilfen zur richtigen Wahl der Zahnversorgung.

Thema:
Gewehrleistung
Anzahl der Beiträge: 8

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erstellt: 19.03.2019 - 15:57

Unbekannt aus ...

Ich habe Kronen auf Zähnen und Implantaten bekommen. Da ich nicht richtig beissen konnte, hat die Krankenkasse ein Gutachten erstellen lassen.

Jetzt sagt die Krankenkasse sie müsse vor Ablauf von 36 Monaten Gewährleistung keinen neuen Zahnersatz bezahlen. Laut Gutachten sollte der Zahn 47 der nur eine Füllung hatte wurzelbehehandelt werden. Danach soll geschaut werden ob die linke Seite noch zu kurz ist und wenn ja warum.

Da ja keine Garantie oder Gewehrleistung besteht, höchstens auf die Füllung und das ist minimal, bin ich zu einem anderen Zahnarzt, da ich das Vertrauen verloren habe um Zahn 47 wurzelbehandeln zu lassen.

Ich hatte in dem Gutachten auch erwähnt, das mir die Zähne 37 und 46 weh täten,. Das wurde ignoriert. Mir wurde sogar der Mund verboten. Man würde das Gutachten abbrechen, wenn ich nicht die Klappe halte.

Bei den Zähnen 37 und 46 mussten jetzt die Kronen durch den neuen Zahnarzt durchbohrt werden und sie wurden wurzelbehandelt. Jetzt habe ich Löcher in den Kronen. Wie ist das mit der Gewehrleistung? Die ist doch jetzt nicht mehr gegeben und die KK müsste die Kronen neuen bezuschussen. Ich denke bei dem 47 er ist es eh kein Problem, da er nur eine Füllung hat. Ich hatte den alten Zahnarzt übrigens mehrmals auf die Schmerzen angesprochen. Er wollte aber die tollen Kronen nicht zerstören und hat nichts getan. Bei Zahn 36 hätte er höchstens einen WSR gemacht, was ich verweigerte, da man den Zahn ja zerstümmelt. Im Moment gibt er mit erneuter Wurzelbehandlung Ruhe.

 Die Gewährleistung ist mein Problem.



erstellt: 19.03.2019 - 20:49

Unbekannt aus ...

Es ist doch aber so, das mein alter Zahnarzt die Kronen korekt erstellt und aufgeklebt hat. Danach bekam ich Wurzelentzündungen, die mit Durchbohren der Kronen behandelt werden mussten. Der Zahnarzt ist ja nur zur Behandlung lege arte verpflichtet. Im Gegensatz zum Labor habe ich einen Dienstvertrag. Die Schmerzen sind nach der Überkronung aufgetreten. Meiner Ansicht nach, entsteht hier ein neuer Fall und somit müsste die KK doch zur Bezuschussung einer neuen Krone verpflichtet sein? Wenn ich den Zahn hätte ziehen lassen, hätte die KK ja auch eine neue Brücke bezuschusst. 


erstellt: 20.03.2019 - 07:06

Unbekannt aus ...

bitte um Antwrt meiner weiteren Frage


erstellt: 20.03.2019 - 08:04

rudi aus frankfurt

Es ist nun einmal so, das die Gewährleistung nur von dem ZA gültig ist, bei dem die Eingliederung gemacht wurde. Da Sie aber den ZA innerhalb der Gewährleistung gewechselt haben haben Sie Pech gehabt.

Es ist so, wie es auch bei allen anderen Gewährleistungen ist. Kaufen Sie ein technisches Gerät was innerhalb der Frist defekt ist, dann müssen Sie eine Vertragswerkstatt aufsuchen. Gehen Sie zu einem X-beliebigen dann müssen Sie selber bezahlen.

Das ganze hätte bringt doch nix. Hätte der Fußgänger nicht die Straße betreten, dann wäre er auch nicht angefahren worden ... Hat er aber nun  einmal.

Und so ist es bei Ihnen auch. Da hilft wirklich nur, Schmerzen ertragen und beim Eingliederungsarzt auf entsprechende Behandlung bestehen. Weitere Schritte dann Gutachter, Ärztekamme etc. Aber niemals den ZA wechseln. Es ist nun einmal so, damit müssen Sie leben.



erstellt: 21.03.2019 - 12:42

Unbekannt aus ...

Vielleicht für andere interessant. Ich habe mit der Beratungsstelle der Zahnärztekammer gesprochen. Mein Zahnarzt der den Zahnersatz gemacht hat, ist nur verpflichtet lege arte zu arbeiten. Das  Labor hat saubere Arbeit abzuliefern. Beide Parteien haben ja sauber gearbeitet. Der Schuldige ist der Zahn der meint nach Beendigung der Behandlung krank werden zu müssen. Also neuer Fall, somit neuer Festzuschuss. ( Wenn mir irgendeiner eine haut und die Krone geht verloren, ist der Zahnarzt auch nicht verpflichtet mir auf seine Kosten eine Neue zu machen. Höchstens der Täter muss zahlen, wenn man ihn denn findet. ) Es muss eine medizinische Begründug des neuen Zahnarztes angegeben werden, warum er neue Kronen möchte.  Auch sehe ich persönlich das Krone aufbohren, wurzelbehandeln, Krone zu, kritisch. So habe ich meinen 2. Zahn verloren. Die Füllungen gehen schon mal kaputt, was der Patient im besten Fall selbst schnell merkt oder der Zahnarzt bei der 6 monatigen Kontrolle. So die Füllung wird erneuert. Der Zahn ist durch die Krone aber nur bedingt einsehbar, reinigungsfähig. Die Minikaris wird nicht gesehen, oder kann vielleicht gar nicht gesehen werden. Neue Füllung drauf, die Karies freuts denn sie kann wunderbar walten. Irgendwann schmeckt es seltsam und knack weg ist der Zahn. Durch Karies abgebrochen. Als Patient merkt man das gar nicht, da durch den fehenden Nerv der Schmerz fehlt. Selbst die Beratung der Zahnärztekammer gab mir recht das dies ein Problem werrden kann. Also dann doch lieber richtig machen und man ist auf der sicheren Seite.


erstellt: 21.03.2019 - 12:47

Unbekannt aus ...

Nachtrag. Zum klaren Verständnis, ich erwarte keine Gratiskrone. Es geht nur um den Festzuschuss der Krankenkasse. Was die nicht zahlt, zahle ich. Ich möchte saubere, haltbare ordentliche Versorgungen im Mund. Nichts geflicktes. Zusätzlich hatte ich dem alten Zahnarztmehrfach von den Schmerzen erzählt. Er hat ja nichts gemacht. Durch seine tollen Kronen bohrt er nicht. Irgendwann bin ich bei meinem jetzigen Zahnarzt als Notpatientin gelandet. Zwischen meinem jetzigen und alten Zahnarzt sind Welten. JETZT fühle ich mich fachlich gut aufgehoben. 



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