Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Forum: Kieferorthopädie

Unsere Zähne sind wichtig für das Kauen, Schlucken und Sprechen. Daher sollten Fehlstellungen von Zähnen korrigiert werden. Wir beraten Sie gerne.

Thema:
Interimsversorgung: herausnehmbare Spezialschiene für nächtliches Tragen
Anzahl der Beiträge: 6

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erstellt: 07.07.2019 - 08:33

NndoyoMq aus Niedersachsen

Guten Morgen,

46 ist ein Implantat + Krone. 47 und 48 fehlen seit ca. 10 Jahren.

Nach Aussage Zahnarzt

  • 17 soll jetzt elongiert sein,
  • Implantat + Krone soll noch möglich sein,
  • Knochensubstanz soll gut sein.
  • Knochenaufbau soll nicht erforderlich sein,
  • Trage Aufbissschiene wegen Bruxismus seit 7 Jahren.

10 Jahre lang gab es keinerlei Beratung bezüglich der drohenden Elongation von 17 von Zahnärztin in anderer Praxis. Wurde von Zahnärztin permanent wegen PZR "beraten". Zahnärztin stellte nach 10 Jahren selbst Elongation fest. Das war alles. Vertrauensverlust ist die Folge. Jetzt brennt die Hütte.

Wäre es grundsätzlich möglich als Interimsversorgung eine herausnehmbare Spezialschiene für nächtliches Tragen anfertigen zu lassen, die den Antagonisten für 17 simuliert? Ich weiß nicht, ob ich ein Implantat möchte und es gibt noch viele Fragen zu klären. Ich weiß nicht mehr zu welcher Zahnärztin/welchem Zahnarzt ich gehen soll. Komme wegen Elongation. Werde sofort "beraten" wegen PZR ohne die gar nichts ginge. Da zieht ein Monat ums andere ins Land.


Guten Tag,

ich verstehe die Dringlichkeit des Problems nicht. Zeigt 17 in 10 Jahren eine Verlängerung, die Sie quantitativ nicht beschreiben, so wird sich sicher in den nächsten Wochen und Monaten nichts Aufregendes ereignen.Also haben Sie Zeit zum Nachdenken und müssen keine Vorwürfe erheben. Da dieser Zahn bisher keine Probleme machte und Sie auch ohne Antagonisten leben konnten, gibt es zahnärztlich keinen Grund, diesen Zahn zu erhalten und mit einem Gegenzahn zu versorgen. Also könnten Sie ihn so lange behalten, bis er Probleme in der Funktion macht und ihn dann entfernen lassen.

Sollten Sie aus psychologischen Gründen unbedingt diesen Zahn erhalten wollen, so kann in den nächsten Monaten das erforderliche Implantat im Gegenkiefer gesetzt werden. Ggf. muss der Gegenzahn 17 gekürzt oder überkront werden. Jetzt entscheiden Sie in Ruhe, ob sich für Sie dieser Aufwand lohnt.

Grüße

R. Roos


erstellt: 08.07.2019 - 17:50

NndoyoMq aus Niedersachsen

Wie soll ich als Laie die Verlängerung quantitativ beschreiben? Kann ich mir als Laie selbst so in den Mund schauen, dass ich das beurteilen könnte? Mehrere Zahnärzte bestätigten die für sie sichtbare Elongation.

Interessant, dass andere Zahnärzte sagten, dass 17 nie ohne Antagonist hätte bleiben sollen. Die Kürzung/Überkronung von 17 ist kein guter Vorschlag. Intelligenter wäre es gewesen, wenn 17 von Anfang an seinen Antagonisten erhalten hätte.

Den Vorwurf der schlechten Beratung durch diverse Zahnärzte halte ich selbstverständlich aufrecht.



erstellt: 09.07.2019 - 17:57

NndoyoMq aus Niedersachsen

Ja, Rat von bestimmten Leuten brauche ich wirklich nicht. Für wie blöd halten Sie Patient*innen?

Folgendes kommt mir hoch:

  • Ihre Antwort liest sich wie die Antwort eines Kolleg*innen-Laienanwalts.
  • Ihre Antwort berücksichtigt nicht die Erkenntnisse der Wirtschaftspsychologie. Rechtzeitiges Implantat + Krone auf Pos. 47 kostet ca. 2.500,00 Euro (Faktor 2,3). Überkronung von 17 wegen unterlassener rechtzeitiger Beratung kostet zusätzlich ca. 1.000,00 Euro (Faktor 2,3). Aus Gründen der Wirtschaftspsychologie möchte ich Ihren Vorschlag als armselig bezeichnen.
    Und zum armen Kassenpatienten: ca. 2/3 der oben aufgeführten Kosten zahlt der arme Kassenpatient privat.
  • Ihre Antwort berücksichtigt nicht die Erfahrung, dass in die Jahre gekommene überkronte Zähne Probleme verursachen können, weil Bakterien über Haarrisse in die Wurzel eindringen können. Eine rechtzeitige Beratung hätte die Überkronung von 17 sicher verhindert. Der Verlust des überkronten 47 (Bakterienzyste) war ein Verlust, der auf das Eindringen von Bakterien zurückzuführen ist. Trotz regelmäßiger 17jähriger Vorsorgeuntersuchungen blieb dieses Eindringen jahrelang unentdeckt, weil nie ein Röntgenbild angefertigt wurde. Armer Kassenpatient.
  • Wenn ich jetzt zu einem anderen Facharzt gehe und sage, dass ich es ohne Überkronung von 17 realisieren möchte, sagt der Facharzt: „Ja“, denn er schuldet keinen Erfolg und wenn im Verlauf der Behandlung Komplikationen auftreten und die 17 doch überkront werden muss, heißt es dann für mich: Pech gehabt. Dieses zusätzliche Risiko hätte sich mit einem rechtzeitigen Behandlungsbeginn sicher vermeiden lassen.
  • Gleiches gilt sinngemäß für eine Kürzung durch Abschleifen von 17.
  • Es handelt sich mitnichten um ein rein psychologisches Problem eines hysterischen Patienten. Seit 10 Jahre kaue ich einseitig. Als Folge kam es zu einer Veränderung der Kiefermuskulator und zu einer einseitigen Abnutzung der Kiefergelenke und der Zähne. Woraus haben Sie geschlossen, dass es bei mir keine Probleme gibt, wegen der unterlassenen Beratung? Sie haben meine Frage zur Realisierbarkeit nach einer Spezialschiene gar nicht beantwortet, sondern eine bewusst manipulative Antwort gewählt. Die Probleme, die ich möglicherweise durch die unterlassene Beratung habe, waren gar nicht Bestandteil meiner Frage.
  • Ihr Führungsstil erscheint nicht kooperativ zu sein. Zuerst besteht die Verpflichtung zu einer bestmöglichen umfassenden rechtzeitigen Beratung durch den Facharzt. Sodann ist es am Patienten seine unabhängige Entscheidung zu treffen.
  • Lächerlich erscheint in Anbetracht all dessen mittlerweile für mich die andauernde resistente Beratung von Zahnärzt*innen wegen der unverzichtbaren PZR, angesichts der nicht rechtzeitigen Beratung in anderen wichtigen Fällen.
  • Im Jahre 2018 wurde das erste Mal seit 1 ½ Jahrzehnten wieder eine Röntgenaufnahme gemacht. Einziger Wermutstropfen: Das Röntgenbild wurde von der Zahnärztin nicht freiwillig gemacht. Das Gesicht der Zahnärztin hätten Sie sehen sollen, als sie eingeknickt ist, um von einem Kassenpatientengebiss eine digitale Panoramaaufnahme zu machen. Wahnsinn. Ohne PZR kam ich dort aber nicht weiter.
  • Mit diesem Bild ging ich dann zu einem anderen Zahnarzt. Der schaute sich das Röntgenbild an, sprach ein Problem an und meinte, dass ich das doch selbst hätte sehen sollen.
    Soll ich mich jetzt von diesem Zahnarzt operieren lassen? Geht etwas schief, dann sagt der womöglich hinterher: „Das hätten sie doch selbst merken sollen, dass der Schnitt von ihnen durch Ergreifen meiner Hand hätte korrigiert werden sollen“ oder: „Sie hätten doch selbst durch eine leichte Kopfbewegung den Winkel des Bohrers korrigieren sollen“.

Zweifelsohne ist meine Beschwerde gerechtfertigt. Ihre manipulative Antwort spricht Bände. Offensichtlich fühlen Sie sich irgendwie ertappt. Insoweit richtet sich zwar nicht meine konkrete Beschwerde, aber meine Vorwürfe durchaus auch gegen Sie.

Vielleicht findet sich doch noch jemand, der sich meiner eigentlichen Frage annimmt bezüglich der Realisierbarkeit einer Spezialschiene zur Antagonisten-Simulation.


erstellt: 19.10.2021 - 09:16

Depp aus Mittelfranken

Guten Tag,

wenn ein 6er-Molar, ein 7er-Molar und ein 8er-Molar verloren gegangen sind und nur der fehlende 6er-Molar durch ein Implantat ersetzt wurde, also ein Antagonist für einen 7er-Molaren fehlt, ist ein Implantat für den fehlenden 7er-Molare nicht zwangsläufig erforderlich.

Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit die Elongation der Gegenzähne zu verhindern.

Äquilibrierungsschiene mit gleichmäßigem Aufbiss in allen Stützzonen
Mit Front-Eckzahnführung
Verhinderung von Elongationen bei fehlenden Antagonisten

Quellenangabe:
https://www.zmk-aktuell.de/fachgebiete/allgemeine-zahnheilkunde/story/okklusionsschienen-indikation-klassifikation-und-herstellung__1200.html

Okklusionsschienen: Indikation, Klassifikation und Herstellung
26.02.2015
Dr. Theresia Asselmeyer - Prof. Dr. Rainer Schwestka-Polly

Wenn einem Zahn sein Antagonist fehlt, so ist dies grundsätzlich eine Indikation für eine erforderliche Behandlung, weil ein fehlender Zahn zur Elongation führt.
Wenn ein Kassenpatient also weder ein Implantat, noch eine Äquilibrierungsschiene, noch jegliche Beratung seit mehr als einem Jahrzehnt durch seine Zahnärztin erhalten hat, so sollte er darüber nachdenken, ob er bei einer solchen Zahnärztin in guten Händen ist oder ob ein Wechsel der Praxis erforderlich ist.



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