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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Retention
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 01.12.2023 - 17:07

Frau S. aus ...

Sehr geehrte Experten,

Entschuldigen Sie, dass ich die Frage nochmal stelle, aber sie eilt.

Falls Sie es nicht beantworten können, bitte auch rückmelden, vielen Dank !

Gibt es eigentlich eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer der Retentionsphase bei KFO- Behandlung ?

Ich glaube irgendwo im Netz  gelesen zu haben, dass die Stabilisierungsphase - nach der aktiven Phase-  per Gesetz mindestens 12 Mönate sein muss. Nun finde ich aber diesen Text nicht mehr.

falls es stimmen sollte : welches Gesetz ist das ?

Oder kann der KFO auch eine kürzere Retentionszeit (unter 12 Monate)  bestimmen und somit die Behandlung abschließen ? Spielt dabei eine Rolle, ob man feste oder lose Retainer hat ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe  und viele Grüße !


Guten Tag,

dies ist kein KfO-Forum, aber ich habe trotzdem recherchiert.

Die Richtlinie des Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen lautet: " Kieferorthopädische Behandlungen erstrecken sich in der Regel über längere Zeiträume und schließen eine ausreichende Retentionsphase ein. Maßnahmen zur Retention sind bis zu zwei Jahren nach dem Ende des Kalenderquartals, für das die letzte Abschlagszahlung geleistet worden ist, Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung, längstens bis zum Abschluss der Behandlung einschließlich der Retention. Ein festsitzender Unterkieferfrontzahn-Retainer ist nur angezeigt, wenn im Behandlungsplan ein Behandlungsbedarfsgrad E3 oder E4 in der Unterkieferfront festgestellt wurde. Der Bedarfsgrad ist ggf. gesondert anzugeben, wenn der Behandlungsplan einen anderen bzw. höheren Behandlungsbedarfsgrad hat. Der Zahnarzt hat danach den Abschluss der Behandlung einschließlich der Retention schriftlich zu bestätigen."

Auf Deutsch: Nach Abschluss der Behandlung muss der Zahnarzt für 2 Jahre die Retention gewährleisten, die Kasse zahlt bis dahin die Retentionsgeräte. Feste Retentionsgeräte sind keine Kassenleistung.

Grüße

R. Roos


erstellt: 05.12.2023 - 14:35

Frau S. aus ...

Danke,Herr Dr. Roos, für Ihre Recherche und Antwort !

Mit freundlichen Grüßen

Frau S.

P.S. Ich dachte, man könne KFO- Fragen stellen, weil hier ein Forum "Kieferorthopädie" auf der Website angezeigt wird.



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