Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Vertrauen Patient-Arzt?
Anzahl der Beiträge: 4

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erstellt: 01.11.2023 - 17:39

herzstaub aus DE

Falls hier auch Zahnärzte mitlesen,

eenn man als Patient in einem Gespräch angibt, dass man das Vertrauen in einen Zahnarzt verloren hat und die Behandlung woanders weiter fort führen möchte, macht das auch "emotional" etwas mit dem Arzt oder lässt das diesen völlig kalt (da kein Mangel an Patienten herrscht) ? - Zahnarzt zum Beispiel.
Ich habe den Eindruck das interessiert diese wie ein Sack Reis in China.

Bei mir liegt es meistens daran das entweder einen nur viele teure Privat Leistungen "aufgedrängt" werden und die Behandlung davon abhängig gemacht wird, weil was anderes führt sowieso zu nichts, oder aber es werden parallel dazu keine Alternative Möglichkeiten genannt. Es gibt meist nur die Kassenleistung die gleich Zahn ziehen kommt wie das immer dramataisiert wird oder aber eine völlig überzogene Privatleistung. Mittendrin gibt es nichts. Das ist für mich ein Verlust an Vertrauen z.Bsp. Was macht das mit einem Arzt wenn man ihn damit konfrontiert? Ist man tatsächlich nur eine Karteileiche im Zweifelsfall?


Vorher den Preis einer Leistung Guten Tag,

Tatsache ist heute in Deutschland, dass man mit Kassenleistungen als Zahnarzt nicht überleben kann. Daher gestattet die Kasse auch Zuzahlungen für bestimmte Leistungen. Das ist kein Aufdrängen von Privatleistungen sondern simple betriebswirtschaftliche Notwendigkeit. Zugleich verlangt das Kassenrecht von uns Behandlern, die kassenwirtschaftlichste Leistung anzubieten, die sie dann bezahlt. Unklar ist mir zudem, wie sie die Bewertung "völlig überzogen" begründen können, wo Sie wahrscheinlich niemals Einblick in die Bilanz einer Arztpraxis hatten. Aber bei einer solchen Grundhaltung kann ich verstehen, dass kein Vertrauensverhältnis aufkommen kann.Ich empfinde es als äußert korrekt, wenn Sie die Kosten einer Behandlung vor Beginn genannt bekommen und dann entscheiden können, ob Sie sich diese leisten können oder wollen.

Grüße

R. Roos


erstellt: 01.11.2023 - 21:39

Unbekannt aus ...

Naja ganz mit der Wurstsuppe bin ich auch nicht hergeschwommen. So weiß ich z.Bsp. das in der GOZ steht das die Nummer 2410 begründet werden muss, wenn diese in zwei Wurzelkanal Sitzungen aufgeteilt ist. Die darf man in der Regel einmal in der Wurzelbehandlung anwenden, es sei denn, sie können den Zahn nicht ordentlich aufbereiten was aber nicht der Fall ist wie ein anderer Arzt bestätigt hat. In der Rechnung und sonst fehlt komplett die Begründung dafür. Da liegt schon der Verdacht ser nahe, das hier übers Ziel hinaus geschossen wird.


Guten Tag,

natürlich haben Sie Recht, dass es tatsächlich strittige und unklare Formulierungen in der GOZ gibt. Da die private Gebührenordnung in vielen Leistungsbereichen inzwischen (nach 34 Jahren ohne Gebührenanpassung) geringere Vergütungen ergibt als die Kassenleistungen, müssen wir die bestehenden Möglichkeiten der Abrechnung ausschöpfen, um uns die zitierte Wurstsuppe noch leisten zu können. 

Grüße

R. Roos

 



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