Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Thema:
Gutachten möglich, ohne dass der Zahnarzt davon erfährt?
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erstellt: 18.10.2023 - 19:45

Dennis aus Bremen

Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob es richtig ist, dass ich hier die Frage stelle, bitte euch daher, mir einfach Bescheid zu geben, wenn ich hier falsch bin.

Gibt es Konstellationen, unter denen ein zahnärztliches Gutachten möglich wäre, ohne dass der behandelnde Zahnarzt davon erfährt?
Gibt es eventuell so etwas wie ein Vorgutachten, bei dem der Gutachter z.B. feststellen würde, dass eine Zahnkrone inakzeptabel schlecht gemacht wurde und zu Zahnfleischreizungen führt bzw. führen könnte, sodass es dann für den Patienten klar ist, dass er ein vollständiges Gutachten in Erwägung ziehen sollte und keine Angst haben müsste, dass das Vertrauensverhältnis mit dem behandelnden Zahnarzt verloren geht?

Wie lange muss man durchschnittlich auf ein zahnärztliches Gutachten warten? 

Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten, die damit im Zusammenhang stehen und fordert bei Erfolg dann das Geld vom behandelnden Zahnarzt?

Noch eine Frage: angenommen hat ein Zahnarzt eine Zahnkrone schlecht gemacht. Dann hat er diese kurz danach ausgetauscht und die zweite ist wieder schlecht. Der Patient will dann nicht mehr von diesem Zahnarzt behandelt werden, da auch die dritte Krone schlecht sein könnte und bei jedem Austausch gesunde Zahnsubstanz verloren geht. Würde sich die Krankenkasse an Kosten eines erneuten Zahnkroneaustausches bei einem anderen Arzt beteiligen, wenn dieser die Notwendigkeit des Austausches darlegt?

Danke


Zur letzten Frage: da müßte vorher(!) ein Gutachten angefertigt werden. Jeder Gutachter -auch wenn sie ihn (zB) über die hiesige Landeszahnärztekammer selber kostenpflichtig beauftragen- wird vom behandelnden Zahnarzt Behandlungsunterlagen anfordern/einsehen wollen, um sich ein möglichst vollständeiges Bild der Situation zu machen. Also wird der (noch) behandelnde Zahnarzt davon erfahren.

Dr. Frank Püllen, MSc, MSc, Neu-Isenburg



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