Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

Termine: 07158 9027

Forum: Allgemein

Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Loslösung aus dem Kassenvertrag jetzt im Bundesmantelvertrag geregelt § 8 Abs. 7 BMV-Z
Anzahl der Beiträge: 2

EineAntwortgeben Eine Fragestellen AlleForenanzeigen


erstellt: 23.07.2023 - 10:24

Martina aus Raum Stuttgart

Guten Tag zusammen,

ich habe einen Heil- und Kostenplan erhalten für eine Wurzelbehandlung eines Eckzahns. Dort wurde als Faktor der 39,9 fache Satz 3 x für die Ziffer 2400 aufgeführt. Ich habe einen Erfassungsschein (Anspruchsberechtigung über die GKV) vorgelegt und der Bundesmantelvertrag sagt aus, dass wenn man eine Anspruchsberechtigung vorlegt, der Zahnarzt dann keine Rechnung verlangen darf, es sei denn der Patient hat besondere Wünsche, die dann natürlich Privat bezahlt werden müssen. 

Muss ich diesem Heil- und Kostenplan mit dem extrem hohen Satz zustimmen, wenn doch der Erfassungsschein vorliegt?

Über eine Antwort würde ich mich freuen und bedanke mich Vorab.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag, 

Martina

 


Guten Tag,

Ihr Zahnarzt muss Leistungen im Rahmen der gesetzliche Krankenversicherung erbringen, also ausreichend, notwendig und wirtschaftlich, wenn ein akuter Notfall vorliegt. Soll eine Behandlung erbracht werden, die den gegebenen Rahmen überschreitet, darf der Zahnarzt mit dem Patienten eine private Vereibarung treffen, aus wirtschaftliche Gründen muss er das sogar tun. Sie haben immer die Wahl, ob sie dieses Angebot annehmen wollen, zwingen können Sie den Zahnarzt nicht.

Grüße

R. Roos



Login nur für Mitglieder