Dr-Rainer-Roos-Zahnarzt

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Gesunde und fest sitzende Zähne geben Ihnen ein schönes und unbeschwertes Lächeln. Wir beantworten Ihnen gerne allgemeine Fragen zum Thema Zahnmedizin.

Thema:
Brücke im Frontbereich wird u.U. nicht bezuschusst von der Krankenkasse?
Anzahl der Beiträge: 3

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erstellt: 23.02.2022 - 16:16

zahninnot aus niedersachsen

Hallo, ich (Anfang 70) habe im oberen Frontbereich seit 50 Jahre 2 Stiftzähne. Einer der beiden Zähne hat sich innerhalb von 2 Jahren total nach vorne verlegt, was nicht nur häßlich aussieht sondern inzwischen auch gefährlich locker sitzt. Der Zahn ist nicht mehr zu retten und auch nicht zu ersetzen, da inzwischen auch der Kieferknochen zu dünn ist. Mein ZA und ich haben uns auf eine Brücke geeinigt - der Zahn soll gezogen werden und links und rechts die beiden Zähne sollen beschliffen werden und als Stützpfeiler für die Brücke dienen. Diese Brücke wird incl. aller Arbeiten ca. 2.000€ kosten.

Bei der Kostenfrage ist leider herausgekommen, dass die AOK nach ihren Regeln keinen Zuschuss gewähren wird, deshalb hat der ZA das nochmal mit mir besprochen. Der Grund für die Nichtzahlung des Zuschusses liegt darin, dass mir oben rechts die beiden letzten Zähne fehlen. Nach den Regeln der Krk. ist es wohl so, dass dann nur eine PROTHESE bezuschusst wird, die hinten die Lücke abdeckt und in diesem Fall bis zur Front gehen müßte. Das will ich aber nicht. Ich möchte die Brücke, aber zu DEM Preis?? 

Ich kriege eine Rente von ca. 680,00. Da kann man sich vorstellen, dass 2.000 € nicht mal so nebenbei zu zahlen sind. Bringt es etwas, auf "Härtefall" zu plädieren? Ich habe heute einen Antrag dafür bei der Krk. abgegeben, fürchte aber, er wird abgelehnt, falls es diese (absurde) Regel bezüglich Lücke hinten wirklich gibt. Mein ZA sagte übrigens, wenn ich auf der anderen Seite hinten auch fehlende Zähne hätte, würden Zuschüsse gezahlt für die Brücke. Absurd...

Ich würde mich freuen über eine Auskunft, die mir evtl. weiterhilft. Vielen Dank schon mal

freundliche Grüße

zahninnot

 

 

 


Guten Tag,

tatsächlich hat ein Festzuschusssystem immer Absurditäten, da nicht die unendlich große Anzahl von Einzelfällen, sondern wenige Indikationsklassen definiert und bezuschusst werden. Das nennt man in Deutschland soziale Gerechtigkeit und sorgt in der zahnärztlichen Prothetik tatsächlich für deutlich geringeren Verwaltungsaufwand und schnellere Entschidungsprozesse.

Sollten Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse so gering sein, fallen Sie sicher unter die Härtefallregel. Trotzdem wird der Zahnarzt niemals zu den Kassentarifen kostendeckend arbeiten können und auch dann noch Zuzahlungen entstehen. Billiger geht es wahrscheinlich mit einem abnehmbaren Zahnersatz.

Grüße

R. Roos 

 


erstellt: 24.02.2022 - 21:16

Unbekannt aus ...

vielen Dank für Ihre freundliche Antwort. Es ist also tatsächlich so, wie der ZA mir gesagt hat. Ich sehe demzufolge wenig Hoffnung, mit meinem Wunsch nach einer Brücke Erfolg zu haben. Ich werde trotzdem noch die Antwort auf meinen Antrag abwarten. LG



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